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Quellenangaben
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Geschichte 1601-1735 |
An. 1601. wurde das
Rath-Haus in und
auswendig renouirt, auch das Stücke, wo ietzo die
Audientz-Stube ist, daran
gebauet. In diesem
Jahre wurde der Stadt aber Mahl untersagt bey
50. Marck löthigen Goldes, keine
Huldigung dem
Könige von Dänemarck noch
Herzoge von
Holstein zu leisten. |
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An. 1603. wurde zwischen dem
Rathe und
Bürgern ein
Recess aufgerichtet und bestätiget,
ingleichen das Stadt-Buch in
Druck gegeben. Als
auch der König in Dänemarck die
Huldigung
verlangte, wurde dem Rathe ein inhibitorium von
Kayser
insinuiret, darauf der König und Herzog
einen Reuers ausstellten, und alle
Freyheiten
der Stadt bestätigten, da denn der Handschlag, wie vor diesem, geleistet wurde.
Währender
Zeit kam auch ein Vergleich mit dem
Grafen Ernsten von
Holstein Schaumburg über 4.
Articel zu
Stande. |
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An. 1606. wurde der Post-Hof vor dem
Möllers-Thore angelegt, und an. 1610. die
Johannis
Bibliothec vermehret, und eine
Aufschrifft daran verfertiget. |
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An. 1611. richtete die Stadt mit
Braunschweig einen Interims-Vergleich wegen
des Stapels auf, ingleichen wegen des
Schaumburgischen Zolls mit Graf Ernsten. |
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An. 1612. wurden die Strassen in Hamburg
erhöhet. In diesem Jahr wurden die
Portugisischen
Juden nach eingehohlten
Informat von auswärtigen
Vniuersitäten
aufgenommen, ingleichen das
Gymnasium
errichtet. |
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An. 1615. richteten die Calands-Brüder und
das Dom-Capitel einen Vergleich auf. Das Jahr
drauf gab das Dom-Capitel ein
Decret, daß die
Herren Vicarien selbst in
Person ihre
Memorien
empfangen
sollten. Dies Jahr wurde das Werck-
und Zucht-Haus gebauet. |
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An. 1617. feyerten die Hamburger das erste
Jubilaeum Lutheranum. |
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An. 1618. den 16.
Jul. wurde die Stadt von
dem Cammer-Gerichte vor eine
Reichs-Stadt
erkläret, und wegen deren Portugiesischen Juden
ließ die
Bürgerschafft durch 60. Deputirte mit dem
Rathe handeln. |
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An. 1619. ließ der Rath die
Müntzen
untersuchen, und eine richtige Müntz und Banco-Ordnung aufrichten, ingleichen kaufften die
Cramer das
Haus die Cramer- |
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{Sp. 356} |
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Compagnie
genannt. |
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An. 1620. wurde die Neustadt mit Graben
und Wällen umgeben. |
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Anno 1621. wurde der Steinburgische
Recess
geschlossen, und vom
Kayser Ferdinand
II. die
Priuilegia derer Hamburger bestätiget. |
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Anno 1622. wurde eine Armen-Ordnung
aufgerichtet. |
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An. 1623. wurden die Salaria derer
Raths-Personen erhöhet, und dem
ältesten
Burgermeister 1200. Rth. verwilliget und das
Admiralitäts-Collegium angeordnet. |
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An. 1625. wurde Hamburg durch eine
erschreckliche Wasser-Fluth heimgesucht. |
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An. 1626. plünderte der
Administrator von
Halle
das Hadelland aus. In diesem Jahre kamm
ein Herold von Kayser nach Hamburg, mit
Vermelden, wenn jemand in des Königs von
Dänemarck Dienste treten würde, derselbe sollte
Vogelfrey gemacht werden, dieser brauchte
Repressalien. |
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An. 1628. ertheilte Kayser Ferdinand der
Stadt ein Elb-Priuilegium, ingleichen wegen des
Werck-Zolles. |
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An. 1630. gerieth die Stadt des Zolles wegen
mit Dänemarck in Streit weswegen die Stadt an
den Kayser gieng. Unterdessen feyerte dieselbe
das Jubilaeum den 25.
Jun. |
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An. 1632 pflegte man mit Schweden gütliche
Tractaten die Sicherheit der Stadt betreffend, und
versprach die Stadt im 3.
Terminen 150000. Rth.
an den König zu bezahlen. Es wurden auch
dieses Jahr die Gerichts-Ordnung reuidiret und
publiciret. |
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An. 1633. den 19.
April verglich sich der Rath
mit denen Bürgern wegen des Soldes. |
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An. 1634. bestätigte Kayser Ferdinand II. das
Priuilegium de non adpellando vor 700.
Goldgülden |
Lünig
l.c. … Th. I. Abs. 23.
Tit. Hamburg … |
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Es wurde solches Priuilegium den 13. Oct.
der Cammer
insinuiret, und an. 1635. den 9.
Sept.
angenommen |
Pfeffinger
l.c. … |
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An. 1636. wurde die Banco-Ordnung,
bestehend in 31.
Articeln, publiciret. |
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An. 1637. bestätigte der Kayser und das
Churfürstliche
Collegium derer Hamburger Zoll-Gerechtigkeit, und cassirten den Glückstätischen,
da denn der König Vergleich anbieten ließ, der
aber nicht angenommen werden konnte. Auch
bestätigte Kayser Ferdinand III. das
Recht der
Stadt de non adpellando unter 700. Rheinischen
Goldgülden. |
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An. 1638. ließ der Rath eine Admiralitäts-
und Banco-Ordnung
publiciren. |
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An. 1641 den 26. April wurde ein Decretum
Sessionis et Voti vor Hamburg dictiret.
Unterdessen wurde der Streit mit Dänemarck,
auch schrifftlich, fortgesetzt, bis endlich an. 1643.
die
Sache gehoben wurde. In diesem Jahre wurde
auch die Stadt mit Dänemarck besänfftiget,
nachdem dieselbe im 4. Jahren 280000. Rth. zu
zahlen versprochen. |
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An. 1645. schloß Hamburg mit denen
Niederländern eine Alliantz. |
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An. 1647. richteten die Vicarien zu St.
Catharinen eine
Ordnung auf ingleichen ließ der
Rath den 1. |
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{Sp. 357|S. 194} |
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Octobr. eine neue Banqueroutier und Falliten-Ordnung
publiciren, so aus 13. Articeln
bestund. |
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An. 1649. wurde das
Rathhauß erneuert, und
musten sich die Hoch-Teutschen
Juden aus der
Stadt begeben. |
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An. 1650. den 16.
May richtete das Dom-Capitel wegen
Verwaltung derer
Curien eine
Verordnung auf wie auch einen Vergleich mit dem
Rathe, wegen derer Mensium papalium. |
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An. 1651. erhielt das Dom-Capitel die
Königlich Schwedische Protection, und das Jahr
darauf den 23.
Jan. wurde zwischen Schweden
und dem Dom-Capitel ein Recess aufgerichtet,
auch den 5.
Aug. eine Schwedische Declaration
und Anschlag wieder das Dom-Capitel
publiciret. |
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An. 1653. wurden den 17. Jun. Deputirte der
Stadt auf den
Reichs-Tag nach Regenspurg
geschickt, derselben
Nothdurfft
vorzutragen, das
folgende Jahr erlitte Hamburg aber Mahl grossen
Wasser-Schaden, in welchem Jahre dieselbe
auch ein
Decretum von Kayser wegen der
Stimme
und Sitz auf dem Reichs-Tage bekam, ingleichen
wurden ihrer Deputirte Quartire zu Regenspurg
ausgemacht. |
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An. 1655. feyerte man allhier das Jubel-Fest
wegen des Passauischen Religion-Friedens. |
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An. 1657. wurden alle bisherige
Uneinigkeiten zwischen dem Rathe und Bürgern
den 25. Sept. abgethan. |
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An. 1660. den 9. Jun. bekamm das Dom-Capitel vom Kayser ein
Schreiben wegen der
Primariarum precum, auch wurden die Qaaker aus
der Stadt gewiesen, den 10. Sept. confirmirte der
Kayser Leopold das Priuilegium wegen
Verführung derer
Waaren auf der Elbe. |
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An. 1662. nahmen die Türckischen See-Räuber der Stadt 5. beladene
Schiffe weg, dessen
Verlust 500000. Rth. betrug. |
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An. 1663. ertheilte Carl in Schweden dem
Dom-Capitel ein
Priuilegium de non adpellando,
und den 11. Dec. wurde ein Raths-Wahl Recess
aufgesetzet. |
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An. 1664. kamm ein Kayserliche Resolutio
negatoria von Holstein wegen der gebetene
Cassirung
sessionis et voti der Stadt auf dem
Reichs-Tage heraus. |
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An. 1669. ließ der Rath ein
Mandat wegen
der schlechten
Müntze, so nicht
sollte in die
Stadt gebracht werden, anschlagen, so aber nicht
viel fruchtete. Es entstund auch zwischen denen
Brauern eine Unruhe wegen der Reihe, die aber
bald gestillet wurde, hiernächst auch eine Kleider-Ordnung aus 4. Puncten
publiciret. |
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Anno 1670. weihete man daß Spinn-Haus
ein, ingleichen das Zucht-Haus. Noch wurde die
Vieh-Accise eingerichtet. |
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An. 1671. verlangte Dänemarck die
Huldigung, wieder welche ein scharffes
Kayserlich
Verbot an die Stadt ergieng. In diesem Jahre
wurde auch das Trill-Haus angelegt. |
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An. 1672. wurden die Laternen angeordnet.
Das folgende Jahr wurde in Hamburg wegen der
Müntze deliberiret, wobey einige auswärtige
Gesanten zu gegen waren. |
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{Sp. 358} |
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An. 1673. wurden den 16. Sept. 6.
Kayserliche Mandata an die Börse geschlagen,
darinnen denen unangesessenen Bürgern die
Zusammenkünffte untersagt, und die neu
erwählten zwey und Funfziger cassiret
wurden. |
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An. 1674. schickte Kayser Leopold einen
Commissarium nach Hamburg die Zwistigkeiten
daselbst zu heben, welches auch in April
geschahe und der Recess vom Kayser confirmiret
wurde. Der Recess wurde signirt den 3. April u.
bestund in 71. Puncten. In welchem Jahr den 22.
Mertz in das Kirchen-Gebet gesetzt wurde bey
Römisch-Kayserlicher Majestät; als unsern
allergnädigsten Kayser u. HErrn, welche Vorbitte
noch bis ietzo zu St. Nicolai geschiehet. |
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An. 1675. ließ der Kayserliche Resident eine
Catholische Capelle anlegen, dawieder sich die
Geistlichkeit setzte, aber von Rathe befriedigt
wurde, u. den 2. Dec. erhielt die Stadt einen
Kayserlichen Schutz-Brief. |
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An. 1678. schickte die Stadt ihre Deputirten
auf den Niemegischen Congress, ingleichen nach
Pinneberg, allwo der König die Erbhuldigung
verlangete, darüber der Rath mit 60. Deputirten
derer Bürger Handlung pflog u. den 22. Oct. einen
Interims-Recess aufrichtete, worauf der
Pinnebergische Interims-Recess den 1. Nou.
erfolgte, gegen Erlegung 220000. Rth. |
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An. 1682. wurde die Stern-Schantze
aufgeführet. |
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An. 1686. ließ sich König Christian von
Dänemarck mit einer Armée vor Hamburg sehen,
um griff die Stern-Schantze an, es wurde aber auf
Vermittelung des Kaysers,
Brandenburg und
Braunschweig
Friede, und den 14.
Dec. brach die
Dänische Armée auf. |
Versuch zu einer Nachricht
von dem Zustande der Stadt Hamburg Theil II
… |
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An. 1692. wurde den 16. Aug. zu
Coppenhagen der Pinnebergische Recess
bestätiget. |
Nachricht von denen
Dänischen und Hamburgischen Mißhelligkeiten
… |
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die Stadt muste sich zu einer
Geld-Summe
von 400000. Marck Dänische Cronen
verstehen.
Nach der
Zeit ist von keiner
Huldigung wieder
gedacht worden, ungeacht an. 1712. der
Altonaische Vergleich, welcher mit 246000. Rth.
erhalten wurde, hätte können
Gelegenheit geben.
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In gedachten Coppenhagischen Recesse
wurde auch der Rath in der Possess von dem
Schaumburgischen
Hofe gelassen. Allein anno
1705. eximirte König Friedrich die
Einwohner des
Hofes von der
Jurisdiction der Stadt, sonderlich
bey denen an. 1708. ausserordentlichen
Contributionen, welches wegen auch 2. Königliche
Rescripte dem Rathe
insinuiret wurden; der Rath
vertheidigte seine
Rechte, und erhielt sich in
deren Besitz; endlich machte der König ein
förmliches Grauamen daraus, darüber der Rath
sich an Kayser wendete, dazu Mahl der König
Handwercker in Hof setzte, erhielten auch
vortheilhafftige Rescripta, und suchte sein Recht
gütlich bey dem Könige zuerhalten obgleich an.
1722. 1723. und 1725. Kayserliche Mandata
protectoria sine Clausula erfolgten, so der Stadt in
dieser
Sache
Recht sprachen. |
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An. 1731. suchte der Rath bey dem ietzigen
Könige die Sache zu heben allein ohne
Frucht, |
Nachricht von dem
Schauenburgischen Hofe in Hamburg in
4. |
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an. 1725.
publicirten Rath und Bürger, wegen
der üblen Müntz-Sorten eine neue Müntz-Ordnung, so aber von Königlich Dänischen
Hofe
verworffen wurde, indem desselben
Geld als
gering haltig verboten wurde, darüber auf beyden
Seiten grosse Streitigkeiten entstanden, und der
König von Dänemarck alle
Handlung seiner
Reiche mit der Stadt |
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{Sp. 359|S. 195} |
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verboten, auch an. 1734. einige
Schiffe der
Stadt wegnehmen lassen. Es hat sich deswegen
der Rath viele Mühe gegeben, die Rache durch
Tractaten zu heben, ingleichen viele hohe Häupter
sich durch Intercessiones, interessiret, biß ietzo
aber hat nichts fruchten wollen. |
Nachricht von der neuen
Hamburgischen Müntz-Ordnung, und denen
darüber entstandenen Mißhelligkeiten Hamburg
1734.
in 4. zum Praejudiz der Stadt ist an. 1734. eine
Schrifft heraus gekommen unter dem
Titel:
Vertrautes Schreiben eines zu Amsterdam
wohnenden Hamburgers von der Beschaffenheit
derer Dänischen Beschwerden wieder die Stadt
Hamburg, welche aber durch eine andere an.
1734. wiederleget worden. Der
Titel ist: Eines
unpartheyischen Kauffmanns wohlgegründetes
Vertheidigungs- und Erleiterungs-Schreiben an
seinen auswärtigen Correspondenten das
Hamburgische Stadt-Geld und die dasige Courant-Banco betreffend. |
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Es haben auch die Russen an. 1713. der Stadt eine Forderung von
500000. und der
Sächsische General Feld-Marschall
Graf von
Flemming eine andere von 300000. Thalern unter
verschiedenen Vorwänden mit Bedrohung derer
Feindseligkeiten gethan, welche abzuwenden, die
Stadt dem
Fürsten Menzikopf 200000. Thaler
ausgezahlt hat. |
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An. 1708. entstunden zwischen dem Rath
und der Bürgerschafft grosse Mißhelligkeiten,
welche zu stillen ein Corpo von Nieder-Sächsischen Creiß-Trouppen 12000.
Mann starck
anrückte, und der Stadt mit einer Belagerung
drohete. Hierauf wurden nach gepflogenen
Tractaten 2300. Mann eingenommen, und eine
grosse Kayserliche Commission die Sache zu
untersuchen aufgerichtet. Unterdessen gerieth der
bekannte Pastor
D. Krumholtz in Arrest, und
bekam von der
Vniuersität Tübingen dieses
Urtheil: daß er von seinem
Pastorat sollte
abgesetzt werden; daß er dem Rathe und andern
Collegiis, die er
beleidiget,
öffentliche Abbitte
thun,
und die Unkosten des Processes bezahlen;
endlich aber sich reuersiren sollte, weder directe
noch indirecte sich zu rächen. Die
Acten wurden
hierauf nach Wien geschickt, von da man den
endlichen Ausspruch erhalten, und ist ermeldetem
D. Krumholtzen am 12.
Febr. an. 1711. das End-Urtheil auf demRath-Hause
publiciret worden,
Kraft dessen er aller seiner
Ehren entsetzet, zum
ewigen Gefängnisse verurtheilet, und zur
Restitution derer Unkosten condemniret worden.
Man hat ihn hierauf des andern
Tages über die
Elbe nach Harburg gebracht, allwo er von denen
Lüneburgischen Trouppen angenommen, und von
da nach der Hannoverischen Festung Hameln, um
daselbst ewiges Gefängniß zu halten, gebracht
worden. Es sind auch nachgehends die
Commissions-Trouppen sämtlich aus Hamburg
abgezogen, und hat also der Streit sein Ende
erreicht. |
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Die Stadt verfiel um an. 1728. mit der Chur-Braunschweigischen
Regirung
zu Stade wegen
gewisser
Dinge, so die
Gerichtsbarkeit über den
Dom zu Hamburg betraffen, in Streitigkeiten, die
ebenfalls an. 1735. ihr Ende noch nicht erreicht
gehabt. |
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An. 1717. that die Wasser-Flut grossen
Schaden daselbst, welcher über 2. Millionen
geschäzt wurde. |
Schneider Beschr. des alten
Sachsenl. … |
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