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Text |
Quellenangaben |
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Politische Beschaffenheit des Thüringer-Landes.¶ |
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Die Landschafft Thüringen war vom
Anfange
ein
Königreich, erstreckte sich aber nicht so weit als
der Thüringische
Nahme. Denn durch den
Thüringischen Bund bekam Thüringen zwar eine
weitläufftigere
Bedeutung, so ferne alle mit ihm
vereinigte
Völcker und Königreiche für Thüringer
gerechnet wurden, aber keine breitere
Gräntzen;
sondern gleichwie ein jeder König sein
eigenes und
abgetheiltes Land und Königreich hatte und behielt;
also hatte auch der König der Thüringer sein
gemessenes Land: jedoch ist kein
Zweiffel, daß er
der gröste und
mächtigste unter ihnen gewesen
sey, weil die übrige seinen Bund und Nahmen
angenommen haben. |
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Was es aber zu den ersten Zeiten mit diesem
Königreiche für eine Bewandniß gehabt, wenn und
wie es aufgenommen, wie weit sich dessen
Grentzen erstreckt, ob es ein Erb- oder
Wahl-Königreich gewesen, und was dergleichen mehr,
davon hat man keine
Gewißheit. Jedoch ist die
Sache an sich selbst aus den Geschichten der
Fränckischen Könige, aus den Briefen des
Caßiodorus, und aus der Zerstörung und
Zergliederung des Thüringischen Königreichs, so
klar und so gewiß, daß man daran zu zweiffeln nicht
die geringste
Ursache hat. |
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Es haben sich zwar einige gefunden, welche
alles, was andere Geschicht-Schreiber von den
Thüringischen Königen und Königreiche melden, in
Zweiffel gezogen haben: ihr Einwürffe und Zweiffel
sind aber lange nicht so starck, daß sie jemanden
überzeugen
solten, es wäre kein Königreich in
Thüringen jemahls gewesen. |
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Christian Juncker setzt in seiner Einleitung
zur Geographie der mittlern Zeiten … das
Thüringische Königreich und alle Könige, die
darinne
regieret haben sollen, unter die Fabeln,
wenigstens unter die
gantz
ungewssen
Dinge. Die
Ursachen, welche ihn bewogen, einen solchen
Ausspruch zu
thun, sind folgende: |
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Erstlich,
spricht er, wird dieses Königreich bereits
im 4ten und 5ten
Jahrhundert vor aufgerichtet
gehalten, aber die Nachrichten und die Zeugnisse,
dadurch man dieses bestätigen
will, werden aus
lauter neuern
Schrifftstellern, die im 10ten und 11ten Jahrhundert
gelebt, hergenommen. |
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Vors |
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{Sp. 1868} |
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andere sey schlechterdings kein einiges
Exempel von selbigen
Zeiten, bey einer Nation in
Deutschland zu finden, die einen König gehabt
hätte, dahero es ein Wunder wäre, daß die
Thüringer hierinne allein einen
Vorzug vor andern
deutschen Völckern haben solten. |
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Drittens würde alles dasjenige, was von
Sagittarius weitläufftig angeführt werde, von ihm
selbst, als ungewiß, vielfältig widerleget, oder in
Zweiffel gezogen. |
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Viertens,
schreibet er, würden gleichsam drey
Zeitstriche der Thüringischen Könige gemacht,
nehmlich der gar
Alten, aus den Innngesessenen,
derer, die von dem Fränckischen Könige Chlodius
im fünften Jahrhundert abgestammet, und bis in die
Mitte des sechsten als Könige in Thüringen regieret
hätten, und endlich derjenigen, die zu den Zeiten
der alten Austrasischen Könige von der Mitte des
Sechsten, bis in die Mitte des Siebenden
Jahrhunderts, als Könige in Thüringen geherrschet
hätten; hernach aber nur
Hertzoge
genennet
worden wären, von denen Rudolph der erste
gewesen, der von diesen Fränckischen Königen
abgefallen. |
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Alle diese Traditiones könnten
ohnmöglich auf
eine zuverläßige Art
bewiesen werden. |
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Allein, was den ersten Einwurff anbelangt, als
ob vor dem 10ten und 11ten Jahrhundert kein
Geschicht-Schreiber der Thüringischen Könige und
des Königreichs einige Erwehnung thue, so ist
dieses ein ungegründetes Vorgeben. Gregor, ein
Ertz-Bischoff zu Tours, insgemein Turonensis
genannt, lebete im sechsten Jahrhundert. Da er nun
in seiner Historia Francorum … der Dänen Einfall
und Niederlage erwehnt, so setzet er bald darauf:
daß damahls bey den Thüringern drey Brüder das
Königreich gehabt hätten: Badericus,
Herminefredus, und Bertharius, |
Lib. II. … |
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Ferner berichtet er: das Theodoricus mit dem
Herminefred, Könige in Thüringen, wider seinen
Bruder Badericus
Krieg geführet hätte. Im dritten
Buche aber beschreibt er die Verheerung des
Thüringischen Königreichs. Es gedenckt auch
Jornandes in seinem
Tractat de rebus Gothicis des
Thüringischen Königs Hermenfrieds. |
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Der zweyte Einwurff, da Juncker vorgiebt, es
wäre kein eintziges Exempel vorhanden von einer
deutschen Nation, die damahls ihren König gehabt
hätte, ist ebenfalls von keiner Erheblichkeit. Tacitus
redet überhaupt von der deutschen Nation, wenn er
schreibt: Reges ex nobilitate, Duces ex virtute
sumunt, und ist denn nicht ein Celtischer König
Ambigat bekannt, unter welcher Nation die
Deutsche mit begriffen war? |
Falckensteins Antiquitat.
Sundgav. |
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Brewnus war ein König der Senonen oder
Semnonen, einer Teutschen Nation, und Ates,
Galatus, zwey Könige der Bojer, Ariovistus,
Maroboduus und Vocio waren lauter Teutsche
Könige, deren man noch gar viel anführen könnte,
wenn es
nöthig wäre. |
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Der dritte Einwurff ist gantz ohne
Grund. Denn
erstlich verhält es sich nicht also, daß Sagittarius
dasjenige solte geschrieben haben, was Juncker
vorgiebt; und |
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{Sp. 1869|S. 948} |
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so fern auch dieses
wahr wäre, so kan des
Sagittarius Vorgeben wieder das Zeugniß so alter
und unverfälschter Geschicht-Schreiber nichts
ausrichten. |
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Von dem vierdten Einwurff werden wir hin und
wieder in der Abhandlung selbst
Gelegenheit
nehmen zu reden. |
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Allein da dieser in der Sache zu wenig gethan
hat, so vergehen sich einige auf der andern Seite
und thun der Sache zu viel. |
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Lazius schreibt in seinem Tractat de migratione
gentium, daß als Troja zerstöhret worden, und die
Asiatisch und
Europäischen Völcker, die mit bey
dieser Belagerung gewesen, hin und wieder
zerstreuet worden wären, so wären auch unter
diesen die Thüringer über der
See in Cimbrien
zuerst angelandet, und alsdenn in Teutschland
gekommen. |
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Johann Roth meldet im XL. Capitel seiner
Teutschen Eisenachischen Chronick, daß nach
geendigten Trojanischen Kriege, zur Zeit des
Israelitischen Königs Sauls, der Senno, Antenors
Sohn, aus Begierde fremde Länder zu besehen, zu
Schiffe an das Balthasische gekommen, wo sich
nachmahls die
Sachsen niedergelassen, damahls
aber die Thüringer gewohnt hätten, von denen
dieser Senno zum
Könige
erwehlet worden wäre.
Diesem sey Marcomerus in der Königlichen
Regierung gefolget, der so wohl über die Thüringer
als Sachsen, von den äussersten Grentzen
Westphalens bis an Böhmen geherrschet, daß sich
auch sein Königlicher Stamm biß auf den Julius
Cäsar erstreckt habe. |
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Johann Binnhardt führet in seiner Neuen
vollkommenen Thüringischen Chronick … an: Das
Anno
40. nach Christi Geburt König Weibel in
diesem Lande geherrschet habe, welcher sich durch
weise
Policey- und Kriegs-Verordnungen bey den
Thüringern einen grossen Nahmen gemacht und
sich in Ansehen gesetzt hätte. Im
Jahr 319 soll,
nach Binnhardts Vorgeben, ein König Hogerle
über Thüringen regieret haben, 447. König Merwig,
518. hätten die Thüringer drey Brüder den
Baldericus, Hermanfried, und Berthanus zu
Königen gehabt, 564 soll Sigebert, 617. Lotharius,
und 632. Dagobert regieret haben, welcher letztere
König das Peters-Kloster in Erffurt gestifftet haben
soll. |
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Wir wollen uns aber bey dieser und vieler
andern Geschicht-Schreiber
Meynungen nicht
aufhalten, sondern nur diejenigen
Könige
in Thüringen beyfügen, welche der
berühmte Johann
Hübner im V Theil seiner Historischen Fragen
anführet: Diese sind folgende:¶ |
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Titius, der gleich zur Zeit der Geburt unsers
Heylandes regieret haben soll.¶ |
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Hermanfried, 101. ohngefehr.¶ |
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Friedericus, 200.¶ |
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Heroldus, um das Jahr 306.¶ |
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Widelphus, 430.¶ |
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Meroveus, 445.¶ |
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Basinus, 455.¶ |
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Herrmanfried, der letzte König in Thüringen,
biß 524.¶ |
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{Sp. 1870} |
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Was Lucä im Fürsten-Saale …, der
Ungenandte der Historiae de Landgraviis
Thuringiae im I Cap. Johann Bange in seiner
Thüringischen Chronick, der ungenandte
Verfasser von den merckwürdigen und
auserlesenen Geschichten von der Landgrafschafft
Thüringen, Martin Christoph Laurentius in seinen
Originibus Doringicis … und Caspar Abel in der
Sammlung etlicher alten Chronicken, in dem ersten
Chronico von den Geschichten der Heydnischen
Sachsen und Thüringer … anführen, wollen wir
nicht weitläufftig hersetzen, weil den wenigsten wohl
damit gedient seyn dürffte, was andere vor
Thüringische Könige
erdichtet haben. Wir wollen
uns vielmehr bemühen, in diesem Stücke zu einer
Gewißheit
zu kommen, und die
wahren
Könige der
Thüringer zu untersuchen. |
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Sagittarius scheinet wohl in seinen
Antiquitatibus Regni Thuringici … der Wahrheit am
nächsten gekommen zu seyn, welcher folgende
Könige angiebt:¶ |
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1) Chlodio, welcher zur Zeit des Römischen
Kaysers Honorius um das Jahr Christi 428.
bekannt worden.¶ |
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2) Meroveus. ¶ |
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3) Basinus. ¶ |
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4) Badericus, Bertharius, und Hermanfried
drey Brüder, welche Thüringen unter sich
getheilet.¶ |
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Daß der erstere unter diesen Chlodio ein
König der
Francken
gewesen ist an sich eine
richtige Sache, daß er aber ein Thüringischer König
zu
nennen sey, solches kömmt uns vornehmlich zu
beweisen zu. Er wird insgemein vor einen
Sohn des
gleichfals Fränckischen Königs Phäramundus
gehalten, und sein Nahme wird verschiedentlich
bey den Geschicht-Schreibern angegeben. |
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Der Anfang seiner Regierung trifft in das Jahr
428, wie solches Baronius, Valesius und Pagius
erweisen, und seine Königliche Residentz ist
Dispargum in Thüringen gewesen. Dieses bezeuget
Gregor von Tours … und Aimoinus Lib. I.
Historiae Francorum schreibt mit ausdrücklichen
Worten, daß ein Thüringisches Schloß verwüstet
worden wäre, auf welchen der König Chlodio
seinen Sitz gehabt hätte. |
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Der erstere von diesen bezeuget zwar nur, daß
Dispargum an den Thüringischen Grentzen gelegen
habe; es hat aber der Herr von Eckhardt
Tomo I.
Rerum Francic. … erwiesen, daß das Wort
Terminus, welches Gregor braucht, nicht durch
Grentzen zu übersetzen sey, sondern durch Regio,
eine Landschafft oder
Provintz,
wovon der
Artickel
Terminus im XLII
Bande, p.
1034. nachzuschlagen ist. |
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Aber dieses ist noch nicht zulänglich, man
fragt
noch weiter wo denn dieses Dispargum gelegen
habe.¶ |
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Die Meynungen sind hier, wie
gewöhnlich,
verschieden und in grösserer Menge zugegen, so
daß es einige jenseits, andere disseits des
Rheins
setzen. Diejenigen welche vor Thüringen Tongern
annehmen, behaupten, Dispargum sey das
heutige |
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{Sp. 1871|S. 949} |
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Diestheim in Brabant; Chifletius hält es vor
Dysborg in Brabant.¶ |
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Diejenigen, die Dispargum vor einem
Thüringischen disseits des Rheins gelegenen
Ort
halten,
glauben, es sey das heutige Dietesburg in
Buchonien, im Fuldischen; andere geben
Desenburg, ein festes Schloß in
Westphalen, an;
Sellius
verstehet dadurch Heinsberg im Jülichischen:
Die meisten aber, darunter auch Sagittarius mit
begriffen ist, sagen es sey Duisburg oder Duißborg
am Rhein; Caspar Abel hingegen behauptet, man
müsse Isenburg, daß uralte Stamm-Hauß auf dem
Wester-Walde, darunter verstehen, und
Struve
schreibt, Dispargum sey Dilsberg, das an dem
Neckar oberhalb Heydelberg gelegene Berg Schloß,
gewesen. |
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Von allen diesen
unterscheidet sich der Herr
von Eckhart, welcher dieses Dispargum in die
gefürstete Grafschafft Henneberg setzet, die
ehedem auch mit zu Thüringen gerechnet worden,
woselbst ein hoher Berg, welchen die Anwohner die
Dießburg nennen. Oben auf dessen Gipffel soll eine
grosse Ebene seyn, worauf wenig Bäume stehen,
die Seiten aber herum sollen mit einer starcken
Waldung umgeben seyn. |
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Dieser Berg ist zwar noch in keiner Charte
verzeichnet worden, wer aber die Dörffer
Helmershausen, Wolmuthausen, Eberhausen,
Aschenhausen, und Oberkazo, welche zwischen
Meinungen, und Kalten-Nordheim gelegen, in der
Charte suchet, der hat die Gegend, wo Diesburg
gestanden. Wir tragen kein Bedencken dieser
Meynung des Herrn Eckharts beyzutreten, weil gar
nicht zu vermuthen ist, sonst auch in keinem
bewährten Schrifftsteller zu finden, daß |
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{Sp. 1872} |
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Thüringen damahls zu den Zeiten des Königes
Chlodio dahinunter an den Rheinstrom, wo das
jetzige Duisburg liegt, sich gezogen habe. |
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Was übrigens des Chlodions Thaten und was
er Zeit seiner Königlichen Regierung gethan und
vollbracht, solches gehöret hieher nicht, sondern
muß unter dem besondern Artickel nachgesucht
werden, im VI Bande, p. 443 u.ff. |
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Nach dem Tode des Chlodio, ward Meroveus
König in Francken, und wie aus gewissen
Umständen zu
schliessen, auch König in Thüringen.
Weil er entweder ein Stief-Sohn oder naher
Anverwandter des Königs Chlodions war, so führte
er anfänglich die Vormundschafft über die
nachgelassene unmündige Printzen des Königs. Es
fielen aber solche schlimme Zeiten ein, da die
Printzen ihren eigenen Ländern noch nicht
vorstehen konnten, dahero erwehlte ihn das
Fränckische Volck zu ihren Könige. |
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Was die Geschicht-Schreiber in Thüringischen
Sachen von ihm melden, ist, daß er zu Erffurth auf
dem Berge, wo jetzo das Peter-Kloster stehet, ein
Schloß, ingleichen ohnweit Erffurth ein anders mit
Nahmen Merwigsburg soll
erbauet haben. |
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Wenn aber der König Meroveus
gestorben,
solches erwehnet kein Schrifftsteller mit deutlichen
Worten; so viel sich aber muthmassen lässet, mag
dessen
Tod auf 456. eintreffen. Von seiner
Gemahlin ist nichts bekannt, ausser nur, daß er
einen Sohn Nahmens Childericus nachgelassen,
welcher ihm in dem Fränckischen Königreiche
nachgefolget. |
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Übrigens hat der Herr von Eckhart Tom. I. Rer.
Francic. … folgende Genealogische Tabelle
entworffen: |
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[Grafik] |
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{Sp. 1871} |
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In dem Leben Childerichs gedencket Gregor
von Tours des Thüringischen Königs Bisinus oder
Basinus, bey welchen Childerich, nachdem er von
den Francken, seines lasterhafften Lebens halber
vertrieben worden, eine Zeitlang versteckt gelegen.
Was den Basinus bewogen, diesen flüchtigen
König in Schutz zu nehmen, ob sie einander mit
Bluts-Freundschafft oder
Schwägerschafft zugethan
gewesen, wird von den Geschichtschreibern nicht
gemeldet, aber wohl die Untreue, so dieser
Childerich an dem Basinus begangen,
beschrieben. Siehe Basinus, im III Bande, p.
613. |
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Sonsten scheinet es, daß die Thüringer, seit
dem Chlodio über den Rhein gezogen, aufs neue
von den Francken abgesetzt haben, und daß
solches die |
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{Sp. 1872} |
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Ursache gewesen, warum Chlodoveus 491.
die Thüringer mit
Krieg überzogen, weil er einen so
mächtigen Feind, der ihm an seinen Kriegs-Verrichtungen in Gallien hinderlich seyn konnte,
nicht auf dem Rücken haben wolte. Von diesem
Kriege berichten Gregorius Turonensis, und
andere, doch nur mit wenig Worten, daß
Chlodoveus sich die Thüringer unterwürffig
gemacht habe; welches Sagittarius nicht von dem
völligen
Regimente, sondern nur von der in der
Zinsreichung bestehenden
Dienstbarkeit ausleget.
Wer zu der Zeit König in Thüringen gewesen, ist
unbekannt. |
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Chlodoveus hatte inzwischen die Thüringer so
gedemüthiget, daß er nichts widriges von ihnen zu
befahren hatte; und nachdem er auch |
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{Sp. 1873|S. 950} |
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die Alemannen überwunden, und die
Burgunder unter sich gebracht, wandte er 507 seine
Waffen wider den Gothischen König Alarich zu
Toulouse. Theodoricus, König der Gothen in
Italien, welcher beyden Königen mit
Schwägerschafft verwandt war, wolte anfänglich
einen Schiedsmann abgeben; nachdem man aber
auf des Chlodoveus Seiten seine
Rathschläge
verachtet, und denselben kein Gehör geben wollen,
so schrieb er an die vereinigte Könige der
Thüringer, und stelte ihnen mit beweglichen
Gründen vor, wie viel ihnen daran gelegen wäre,
daß die überhand nehmende Macht des
Fränckischen Königs Ludewigs gehemmet und
gebrochen würde. |
Der Brief findet sich bey dem
Caßiodorus mit dieser Aufschrifft: Herulorum Regi,
Guarnorum Regi, Thoringorum Regi, Theod.
Rex. |
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In dem Briefe selbst werden sie Ihro Excellentz
genennet, welches eine zur selben Zeit unter
Königen gebräuchliche Titulatur war. Wie der König
der Thüringer damahls geheissen habe, ist aus der
Überschrifft nicht zu erkennen, aber wohl, daß die
Könige der Thüringer
wahrhafftige Könige gewesen,
und von andern Königen dafür erkannt worden. |
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Nach dem Tode Chlodoveus, welcher 511 sich
zugetragen, bekam sein ältester Sohn Theodoricus
in der Erbtheilung Austrasien. Zu der Zeit
regierten
3 Königl. Brüder in Thüringen, Balderich, Bertrar
und Hermanfrid. Dieser letzte war
vermählt mit des
obgedachten Gothischen Königs Theodoricus in
Welschland Schwester Tochter Amelbergen. |
Man findet von dieser
Vermählung noch eine Urkunde unter den Briefen
dieses Königs bey dem Caßiodorus, welchen
Sagittarius ins
Teutsche übersetzt, und seiner
Thüringischen Historie als ein sonderlich Monument
einverleibet. |
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Wie es denn wohl werth ist, daß es von denen,
so das Thüringische Königreich in
Zweiffel ziehen,
mit Bedacht gelesen werde. Gregorius von Tours
erzehlet von dieser Amelberga, welche er als ein
hochmüthiges und regiersichtiges Weib beschreibet,
daß sie ihrem
Herrn stets in den Ohren gelegen,
daß er seine Brüder verstossen, und ihr Erbtheil an
sich bringen solte; auch daß Hermanfrid sich
verleiten lassen, seinen Bruder Bertar
umzubringen, und den andern mit Krieg zu
überziehen. |
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Diese Zwietracht zwischen den Königl. Brüdern
hat nun zuletzt das gantze Königreich Thüringen
umgekehret. Denn weil Hermanfried für sich allein
nicht starck genug war, seinen Bruder Balderich zu
überwältigen, so nahm er den Austrasischen König
Theodoricus zu Hülffe, mit Versprechen, seines
Bruders Erbtheil mit ihm zu theilen. Balderich, der
so vielen Feinden nicht gewachsen war, verlohr
darüber sein Land und
Leben, und Hermanfrid
blieb allein König in Thüringen. |
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|
Es schien, als ob diese
schändliche
That sein
Königreich befestigen würde; aber sie warf es
plötzlich über den Hauffen. Denn weil er seinem
Versprechen nicht nachkommen, noch die Helffte
des brüderlichen Erbtheils dem Fränckischen
Könige einräumen wolte, so ward er selbst von dem
Theodoricus mit Krieg überzogen, und durch den
Beystand des Sächsischen Fürsten Hadu- |
|
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{Sp. 1874} |
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|
gasts aller seiner Länder beraubet; welche die
Überwinder also unter sich theilten, daß die Unstrut
das Fränckische und Sächsische Thüringen von
einander scheidete, und die Francken den
Südlichen, die Sachsen aber den Nordlichen Theil
zu ewigen Zeiten behielten. Solchergestalt ist das
Königreich Thüringen um das Jahr Christi 531 (nach
des Valesius Rechnung) gäntzlich aufgehoben, und
von seinen Feinden zergliedert worden. Siehe
Hermanfried im XII Bande, p. 1709 u.f. |
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|
Die Chronick-Schreiber melden, daß von dieser
Landes-Theilung auf Sächsischer Seiten der Ort
Scheidingen und Sachsenburg die Nahmen
bekommen haben. |
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|
Gregorius von Tours und andere Fränckische
Scribenten, beschreiben diesen Krieg mit
Vorbeygehung des Sächsischen Nahmens; jedoch
kan dieses Stillschweigen die Sache selbst nicht
zweiffelhafftig machen, sonderlich da Adam
Bremensis dasjenige aus dem Eginhard ersetzt,
was jene aus Nachläßigkeit oder Partheylichkeit
ausgelassen haben. Ausser dem finden sich noch
viele Anzeigen in der Historie, daß die Sachsen
schon seit dem 6 Jahrhundert
Meister von Nord-
Thüringen gewesen. |
|
|
Nach dem Untergange des Königreichs
Thüringen ist der Thüringische Nahme, der vor
diesem so grossen Umfang hatte, zwischen der
Saala und Werra eingeschränckt geblieben, und
das Fränckische Theil zu Austrasien, das Nordliche
aber zu
Sachsen gerechnet worden. |
|
|
Will man nun die mittlere Thüringische Historie
von dieser Zeit an bis auf Heinrichen den
Erlauchten
Marggrafen zu Meissen recht deutlich
und
ordentlich wissen, so muß man diese
weitläuftige Geschichte in drey Haupt-Absätze
theilen, und in Betrachtung ziehen, was¶ |
|
|
1) |
unter den Merovingischen
Königen ¶ |
2) |
unter den Carolingischen
Königen ¶ |
3) |
unter den Teutschen
Kaysern,
vorgefallen sey. Dieses macht eine Zeit
von ohngefehr 724 Jahr aus, und es würde viel zu
weitläufftig seyn, umständlich von allen zu handeln,
zumahl da man gantze Bücher davon
hat.¶ |
|
|
|
Als Thüringen nun also unter den Fränckischen
Königen gestanden, unter welchen Theodoricus,
König in Austrasien dem Thüringischen Königreiche
ein Ende gemacht, und dieses Land seinem Scepter
unterworffen; So sind Duces aufgekommen, welche
die Könige bey ihrer Abwesenheit, und unter sie die
Comites gesetzet, die
vornehmlich zu der
Carolinger Zeiten bekannt gewesen. Man findet bey
glaubwürdigen Scribenten derer aber nur 8
aufgeschrieben, als:¶ |
|
|
1. |
Radulphen ums Jahr 648.¶ |
2. |
Theobalden. ¶ |
3. |
Hedenen. ¶ |
4. |
Trachulfen 849.¶ |
5. |
Ratulfen 874.¶ |
6. |
Popo 892.¶ |
7. |
Conraden. ¶ |
8. |
Burcharden, starb 909.¶ |
|
|
|
{Sp. 1875|S. 951} |
|
|
Es wurden aber diese Duces nicht nur Duces
Thuringiae, sondern auch Duces limitis Sorabici und
ihr Ducatus die Sorbische Marck genennet,
deswegen, weil sie die Sorben-Wenden, so in
Thüringen eingefallen, abhalten solten; welches die
Gelegenheit war, daß die folgende
Regenten in
Thüringen Marchiones tituliret worden. |
|
|
Denn obgleich Heinrich I, als er nur blosser
Hertzog zu
Sachsen
war, mochte in den Händeln mit dem
Könige Conraden Thüringen
weggenommen haben, so bekamen doch, als
Heinrich selbst König wurde, und unter seinen
Nachkommen, die Thüringer ihre besondere
Regenten. Nun wollen zwar einige vorgeben, daß
Kayser Otto I habe Thüringen seinem
Sohne
Wilhelmen,
Ertzbischoffe zum Mayntz,
geschencket; solches ist aber noch niemahls
erwiesen worden. Vielmehr finden wir die
Marggrafen zu Thüringen folgendergestalt:¶ |
|
|
1. |
Guntharius,
starb
982.¶ |
2. |
Eccard, Marggraf zu Meissen und
Thürnen, starb. 1002.¶ |
3. |
Wilhelm I, starb 1034.¶ |
4. |
Wilhelm II, starb 1062.¶ |
5. |
Otto, starb 1067.¶ |
6. |
Egbert I, starb 1068.¶ |
7. |
Egbert II, starb. 1090.¶ |
|
|
|
Otto, der fünffte Marggraf, hat dem Ertzbischoff
zu Mayntz wegen des Zehenden, so er in Thüringen
verlanget, zuviel nachgegeben, woraus hernach
unter Kayser Heinrichen IV viel
Unglück
entstanden. |
|
|
Eckbrecht war der letzte Marggraf in
Thüringen, er hatte viele Händel mit Kayser
Heinrichen IV, und machte sich gar
Gedancken auf
das Kayserthum; er wurde aber von des Kaysers
Heinrichs Parthey in einer Mühle, Eisenbüttel
genannt, bey
Braunschweig erschlagen. Nach ihm
findet man keine Marggrafen in Thüringen mehr,
wozu auch noch dieses mag
Ursache gegeben
haben, weil vor den Wenden nun keine Gefahr mehr
obhanden, da die beyden Marggrafen in Lausitz und
Meissen ihnen gnugsam gewachsen waren. |
|
|
Hingegen trifft man nun die Comites patriae
oder Provinciales Thuringiae, und denn die Comites
Palatinos Saxoniae an, und sind solches keine
andern als die Landgrafen, welche noch jetzo
darinnen vorhanden, und wie folget, einander
gefolget haben:¶ |
|
|
1. |
Hermann I,
Graf
Wintzenburg.¶ |
2. |
Hermann II, abges.
1130, Graf Wintzenburg, starb 1152.¶ |
3. |
Ludewig I, starb 1140.¶ |
4. |
Ludewig II, der
Eiserne, starb 1172.¶ |
5. |
Ludewig III, starb
1191.¶ |
6. |
Hermann III, starb
1215. Com. Pal. Sax.¶ |
7. |
Ludewig IV, starb 1227.¶ |
8. |
Hermann IV, starb 1241.¶ |
9. |
Heinrich Raspo, starb ohne
Kinder
1247.¶ |
10. |
Heinrich, Marggraf zu Meissen.¶ |
|
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|
Die beyden ersten Hermanne waren aus
dem |
|
|
{Sp. 1876} |
|
|
Gräflichen
Geschlechte derer von Wintzenburg,
so im
Bißthum Hildesheim liegt. Der erste Hermann
war schon 1100 bey dieser
Würde. Der andere, so
sein Sohn war, brachte Burckharden von Luckem,
einen Kayserl.
Bedienten, um, wurde aber
deswegen in die
Acht gethan, und seiner Würde in
Thüringen entsetzt, solche auch von dem Kayser
Lotharius 1130 an Graf Ludewigen gegeben.
Hermann ist hernach 1152 mit seiner Gemahlin zu
Wintzenburg im Bette erstochen worden, von einem
seiner
Ritter, dessen
Weib er mit
Gewalt
geschändet hatte. |
|
|
Der neue Landgraf Ludewig war ein Enckel
Ludewigs des Bärtigten, den Kayser Conrad II,
mit dem er verschwägert, 1039 mit vielen
Gütern in
Thüringen begabt. |
|
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Sein Sohn Ludewig wurde der Springer
beygenahmet, wegen eines Sprunges, den er von
Gibichenstein bey
Halle
in die Saale soll
gethan
haben, welcher aber als eine Fabel, die in
glaubwürdigen
Scribenten nicht
gegründet,
billig
verworffen wird. Er starb 1123, nachdem er
Ludewigen III
gezeuget, der von seinem
Schwieger-Vater, Kayser Lotharius, die
Landgrafschafft Thüringen erblich bekam. Daß ihm
aber eben zwölff Grafen untergeben worden, wird
von etlichen neuen Geschichtschreibern zwar
angeführet, aber nicht
bewiesen. |
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Ihm folgte sein Sohn Ludewig, der Eiserne
benahmet, weil er gemeiniglich einen Pantzer
angehabt. Denn ob er wohl
anfänglich gar gelinde,
und gegen seinen Adel und Bediente weich war, so
machten sie es ihn doch so grob, daß er andere
Saiten aufziehen
muste; wie er denn einmahl etliche
Gefangene von Adel in den Pflug gespannet, und
einen
gantzen
Acker bey Naumburg über Freyburg
umgepflüget haben
soll. |
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Dieses Bruder Friedrich stifftete die
Ziegenheimische Linie, die nur Grafen hiessen, und
1450 mit Johann dem Starcken ausgestorben sind,
die Grafschafft aber ist an Hessen gekommen. Der
andere Bruder Hermann, von den an seinem Orte
ein Artickel stehet, bekam von dem Kayser
Friedrich I, 1182 die Pfaltz-Sachsen, und folgte
hernach seinem ältesten Bruder in der
Landgrafschafft, als derselbe ohne Erben in Syrien
starb. |
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Nach ihm kam sein Sohn Ludewig, der Heilige
zugenahmt, der sich 1221 mit des Königs Andreas
in Ungarn Tochter Elisabeth vermählte, aber nicht
lange darnach 1227 zu Hydrunt auf der
Orientalischen
Reise starb. |
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Endlich kam Heinrich Raspo, der letzte Land-
und Pfaltzgraf aus dieser
Familie. Er war in solchem
Ansehen
bey Kayser Friedrichen II und dem
Reiche, daß ihn jener bey seinem Abwesen zu
einem Statthalter und Verweser des Reichs in
Deutschland erklärte. Als Innocentz IV Kayser
Friedrichen II in
Bann that, und des Reichs
unwürdig erklären
wolte, auch der Landgraf den
Kayser bezüchtigte, als wenn er zu
Franckfurt auf
dem
Reichs-Tage die gotteslästerliche
Rede von
den tribus impostoribus gethan hätte; schlug ihn der
Pabst zum Kayser vor, er wurde auch 1246 zu
Würtzburg von
verschiedenen
geistlichen
Fürsten,
deswegen man ihn spottweise den Pfaffen-König
genannt,
erwehlet. |
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Es geben etliche von den neuern
Scribenten |
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{Sp. 1877|S. 952} |
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zwar vor, daß er in der letztern Belagerung vor
Ulm durch einen Pfeil verwundet, und daran
gestorben sey; aber bey glaubwürdigern
Geschichtschreibern findet man, daß er zurück nach
Thüringen gegangen, und zu Wartburg durch den
Durchlauf 1247 aufgerieben worden. Er hat
verschiedene Gemahlinnen gehabt, deren die
letztere Beatrix geheissen, so Hertzog Heinrichs in
Lothringen Tochter gewesen, und nachmahls Graf
Wilhelmen von Flandern
geheyrathet hat. |
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Weil nun mit ihm der
alte
Stamm ausgegangen,
funden sich 2 Competenten zur Landgrafschafft,
Heinrich der Erlauchte, Marggraf zu Meissen, der nicht allein des letztern Landgrafen
Schwester-Sohn, sondern auch von dem Kayser
Friedrichen II 1242 mit der Anwartschafft auf
Thüringen und die Pfaltz Sachsen begabet
war. |
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Nichts destoweniger kam Sophia, Heinrichs
von Brabant Gemahlin und Ludewigs des heiligen
Tochter, und machte Anspruch auf Thüringen vor
ihren Sohn Heinrich, der zum
Unterscheid
des andern, in der
Historie das Kind von Brabant
genennet wird. Nun war zwar die Sophie in
gleichem Grad mit Heinrichen dem Erlauchteten,
aber damit kam es wieder auf der Sophien ihren
vorigen Streit mit Heinrich Raspo an, vor dem sie
verlangte, ein näher Recht an Thüringen zu haben,
er hingegen sie unter dem Vorwand, daß auch in
feudis promiscuis das
männliche
Geschlechte dem
weiblichen, wenn es auch im nähern Grad wäre,
vorzuziehen sey, sie
würcklich ausschloß, auch vor
einen Landgrafen von dem Kayser Friedrich II und
andern im Reich gehalten und erkannt wurde, wie
sonderlich aus der
Wahl zum
Römischen Könige zu
ersehen. |
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Dieses war eigentlich die streitige Sache, und
nicht wie einige neuere Scribenten wollen, dis die
Frage, ob des Heinrichs Raspo Bruders Tochter
oder dessen Schwester Sohn nach dem jure
repraesentationis folgen solten; denn solches
Recht
nicht anders statt hat, als wo Brüder mit den
Brüders-Kindern concurriren, welches hier nicht
geschahe. |
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Dieser Erbfolgs-Streit gerieth zum blutigen
Kriege, der bis 1263 gewähret. Hertzog Albrecht
von
Braunschweig war auf der Brabantischen Seite,
weil Heinrich das Kind seine Tochter 1258
heyrathete, er wurde aber 1263 gefangen, kam
auch nicht wieder loß, bis ihm sein Sohn Otto, (der
hernach des Marggrafen Tochter Elisabeth
heyrathete) mit 8000 Marck Silbers und 8
Schlössern an der Werra gelegen, befreyete; und
hiermit bekam der Krieg ein Loch, und die
Partheyen vertrugen sich, sonder Zweiffel auch
deswegen, weil die Erbfolgs-Rechte selbiger Zeiten
nicht so klar waren, als sie heut zu Tage sind. |
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Heinrich von Brabant überkam Hessen mit 8
Schlössern Eschwege, Beilstein, Allendorff,
Fürstenstein, Wizenhausen, Ziegenberg, Wanfried
und Sontra, nebst 7000 Marck Silbers, und kommen
von ihm alle Landgrafen von Hessen her. Dagegen
behielt Heinrich, Marggraf von Meissen, Thüringen
und die Pfaltz Sachsen. |
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Ob aber die Erb-Vereinigung zwischen beyden
Häusern Meissen und Hessen damahls (wie einige
wollen) errichtet worden, kan |
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{Sp. 1878} |
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vielleicht, hingegen aus den
Archiven gewis
behauptet werden, daß fast mehr als 100 Jahre
hernach 1333 die erste Erb-Verbrüderung zwischen
ihnen allererst aufgerichtet worden ist. |
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Seit dem nun und bis auf unsere
Zeiten haben
die Marggrafen von Meissen, und hernach auch
Chur- und Fürsten zu
Sachsen die Landgrafschafft
Thüringen besessen. Sie besitzen auch darinnen
nicht allein das meiste an Ländern und Leuten, so
ihnen
völlig unterworffen, wie die Chur-Sächsisch-
Weimarische, Eisenach-Gotha-Salfeld- und
Weissenfelsische Landes-Antheile sind, deswegen
sie auch 3 Stimmen auf dem
Reichstage führen,
und wovon sie alles geniessen; sondern sie haben
und
begehren auch im übrigen viele Rechte, als
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siehe hierbey den Artickel: Sächsische
Vasallen, im XXXIII Bande, p. 426 u.ff. |
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Das übrige besitzet |
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- theils Chur-Mayntz, nehmlich die
Stadt und
Zugehör von Erfurt,
- und theils der
König in
Preussen, als
Fürst zu Halberstadt, nehmlich die
Herrschafften Lora und Klettenberg:
- theils
- die
Fürsten von Schwartzburg zu Sondershausen und
Rudolstadt;
- die Grafen von Mannsfeld, Grafen von
Stollberg, Grafen von Hohenlohe, nehmlich wegen
Ordruf,
- Grafen von Hatzfeld, wegen Blanckenhayn,
Gleichen und Nieder-Cranichfeld,
- der
Burggraf von
Kirchberg zu Farnrode,
- die Grafen von Werther etc.
- Der Deutsche Orden, wegen der Baley Thüringen
und Griefstädt,
- die Reichsstädte Mühlhausen und
Nordhausen
- etc.
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von welchen allen unter ihren
Titeln weiters
nachzusehen. |
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