HIS-Data
Home | Suche
Zedler: Wolf, (Christian, Reichs- Frey- und Edler Herr von) [5] HIS-Data
5028-58-549-2-05
Titel: Wolf, (Christian, Reichs- Frey- und Edler Herr von) [5]
Quelle: Zedler Universal-Lexicon
Band: 58 Sp. 604
Jahr: 1748
Originaltext: Digitalisat BSB Bd. 58 S. 315
Vorheriger Artikel: Wolf, (Christian, Reichs- Frey- und Edler Herr von) [4]
Folgender Artikel: Wolf, (Christian, Reichs- Frey- und Edler Herr von) [6]
Hinweise:
  • Allgemeine Bemerkungen zur Textgestaltung siehe Hauptartikel
  • Für die Auflösung der Quellenangaben siehe: Personen
  • : Absatz in der Vorlage vorhanden

vorhergehender Text  Teil 4 Artikelübersicht Teil 6  Fortsetzung

Übersicht
  Verzeichnis der Schriften
 
  1703-1712

Stichworte Text Quellenangaben und Anmerkungen
Verzeichnis der Schriften Ob wir wohl in der bißherigen Lebens-Geschichte die Schrifften unsers Philosophens zugleich mit berühret haben, so will doch solches nicht hinreichend seyn, daß wir nicht noch ein umständliches Verzeichniß derselben hier besonders mittheilen müsten. Wir thun dieses um so lieber, je erwünschtere Gelegenheit wir hierbey haben, die Recensionen jeder Schrifft in den Gelehrten Tage-Büchern oder sonst einen und den andern merckwürdigen Umstand zugleich mit anzeigen zu können. Es ist aber das Verzeichniß seiner sämtlichen Schrifften (indem wir nicht hoffen wollen, daß eine oder andere unserer Aufmercksamkeit entwischet) folgendes:  
  Im Jahr 1703.  
 
1. Philosophia practica universalis, mathematica methodo conscripta, Leipzig 1703 in 4.
 
 
Es ist diese Schrifft Herrn Wolfens seine erste Dissertation, dadurch er sich zugleich bey E. Löbl. Philosophischen Facultät zu Leipzig den 13 Jenner habilitirte. Sie ist auch die erste Schrifft von dieser Art, indem die Erfindung dieses Philosophischen Theils Herrn Wolfen bloß lediglich zuzueignen. Dahero wurde diese Dissertation mit allgemeinem Beyfall von den Gelehrten angenommen, von welchem Beyfalle wir bereits oben bey den Lebens-Geschichten des 1703 Jahres Meldung gethan haben; hier aber müssen wir melden, daß Herr Wolf diese Dissertation auf Veranlassung des Herrn Caspar Neumanns verfertiget habe, welcher sich gegen ihn theils mündlich, theils in Briefen heraus gelassen hatte, daß man die Sittenlehren, ja auch die natürliche Gottesgelahrheit noch auf keine überzeugendere Art gehörig abgehandelt hätte. Wie dieser nun solche Dissertation erhielte, so hat er darüber sein innigstes Vergnügen bezeuget, und geurtheilet, daß Herr Wolf von GOtt der Academie bestimmet sey.
 
 
2. Dissertatio prior de rotis dendatis, quam pro Loco in Facultate Philosophica obtinendo ... proponit M. Christianus Wol-
 
  {Sp. 605|S. 316}  
 
fius, Vratislaviensis, Leipzig in 4, 3 ½ Bogen nebst einem Quart-Blatte in Kupffer.
 
 
  Wenn hier stehet: Dissertatio prior, so will das letztere Wort nicht so viel sagen, als ob noch eine zweyte Dissertation von dieser Materie hätte folgen sollen: sondern das Wort beziehet sich auf die Dissertationem pro Loco, immassen, wer zu Leipzig den Titel eines Assessors der Philosophischen Facultät erhalten will, zwey Dissertationen pro Loco, wie sie genennet werden, auf das Catheder ohne Respondenten bringen muß. Obige Dissertation ist also des Herrn Wolfens erste Dissertation pro Loco.
 
 
3. Dissertatio philosophica de loquela, Leipzig, den 20 December in 4.
 
 
4. Dissertatio Algebraica de algorithmo infinitesimali differentiali ..., Leipzig den 20 Decemb. in 4.
 
 
Diese war die andere pro Loco gehaltene Dissertation, was wegen eines Zusatzes zu dieser Dissertation vorgegangen, haben wir in den Lebens-Geschichten des 1704 Jahres berichtet.
 
  Im Jahr 1705.  
 
5. Dissertatio de methodo serierum infinitarum, Leipzig 1705 den 23 December in 4.
 
  Im Jahr 1706.  
 
6. Eclipsis solis d. XII Maji A.M.DCCVI, in diversis Germaniae locis observata, nehmlich zu Leipzig, Jena, Berlin und Breßlau.
 
 
Man findet diese Beschreibungen in den Actis Eruditorum 1706 im Monat Julius eingedruckt, und zwar haben solche (nach dem Exemplare gedachter Actorum Eruditorum, das sich auf der Leipziger Universitäts-Bibliotheck befindet) so wohl der damahlige Professor der Mathematick, Christoph Pfautz, als auch unser Herr Wolf aufgesetzet, und, daß selbige in die Acta gekommen sind, Sorge getragen. Daß die Beschreibung der Sonnen Finsterniß, die von Leipzig beygebracht worden, bloß lediglich aus der Feder des Herrn Wolffens geflossen sey, und er die Sonnen-Finsterniß selbst zu Leipzig beobachtet habe, kan mit dessen selbst eigenem Zeugnisse dargethan werden. Denn in der Recension der Histoire de l'Academie Royale des Sciences, Année MDCCVI, die er in dem August des 1708 Jahres von den Actis Eruditorum eingesendet hat, schreibet er unter andern p. 348: „Easdem vero circumstantias annotarunt (nehmlich die Mitglieder der Königl. Academie der Wissenschafften zu Paris von der Sonnen-Finsterniß) [9 Zeilen Lateinischer Text]
 
  {Sp. 605}  
 
[8 Zeilen Lateinischer Text]. Die übrigen Beschreibungen mögen also wohl an Herrn Wolfen so wohl als an Herrn Pfautzen seyn übersendet worden, welche sodann von beyden in die Acta sind mitgetheilet. Die Jenaische hat Herr Hamberger, und die Breßlauer Herr Christoph Heinrich aufgesetzet.
 
  Im Jahr 1707.  
 
7. Novum Systema mundi a Sebastiano Clerico propositum ...
Diesen Aufsatz, oder vielmehr Übersetzung, findet man im Februar des 1707 Jahres von den Actis Eruditorum ...
 
8. Eine Einladungs-Schrifft unter dem Titul: Christianus Wolfius, ... lectiones publicas et privata proxime inchoandas intimat, in 4. Sie ist datirt: Halae ips. Kal. Jan. 1707.
 
 
  In dieser Einladungs-Schrifft handelt Herr Wolf von dem vortrefflichen Wachsthum der Mathematischen Wissenschafften, innerhalb eines Jahrhunderts.
 
 
9. Methodus demonstrandi veritatem religionis Christianae.
 
 
Dieses ist eine kleine Abhandlung, so er den Leipziger Lateinischen Actis Eruditorum im Monat April 1707 ... einverleiben lassen. Die Gelegenheit zu Verfertigung dieser Schrifft, welcher auch der hochberühmte Johann Albrecht Fabricius in seinem Buche de veritate religionis Christianae Erwehnung gethan hat, gab Herr Wolfen eines Engeländers, Nahmens Johann Witty, von eben dieser Materie verfertigtes Buch, so in den Actis Eruditorum von Herrn Wolfen zuvor war recensiret worden.
 
 
Diese von Herrn Wolfen angegebene Lehr-Art, die Wahrheit der Christlichen Religion zu demonstriren, hat dem seel. Abt zu Lockim, Herrn Gerhard Molan, so wohl gefallen, daß er unsern Philosophen aufgemuntert hat, ein Werck nach dieser Art und Weise auszuführen. Es hat aber unser Philosoph hierauf zur Antwort ertheilet, daß dieses nicht sofort werckstellig gemachet werden könnte, indem hierzu nothwendig dreyerley zum Voraus zu setzen wäre, nehmlich
 
 
 
(1) eine demonstrativische Art, die Heil. Schrifft auszulegen,
(2) eine demonstrativische natürliche Gottes Gelahrheit, und denn
(3) eine demonstrativische Philosophische Sitten-Lehre.
 
 
Alles drey fehlete zu den damahligen Zeiten, nachhero aber hat sich Herr Wolf selbst darüber gemachet, wie er denn das erste sowohl in seiner kleinen Deutschen, als auch in der grossen Lateinischen Vernunfft-Lehre in einem besondern Capitel aus dem Grunde gezeiget hat. Das andere finden wir in dem letzten Capitel der
 
  {Sp. 607|S. 317}  
 
Deutschen Metaphysick Herrn Wolffs, und in dessen Theologia Naturali. Das dritte fassen dessen vernünfftige Gedancken von der Menschen Thun und Lassen in sich.
 
 
Übrigens bemercken wir noch, daß diese kleine Abhandlung Herr Johann Christian Fischer von Wort zu Wort in seine Introductionem demonstrandi ... eingerücket, welche in Introduction vor dessen Demonstratione solida de obligatione hominis ad religionem et naturalem et revelatam stehet. Auch hat sie der Sammler der kleinen Philosophischen Schrifften Herrn Wolfs ins Deutsche übersetzet, und mit dieser Übersetzung den siebenden Artickul seines andern Bandes ausgeschmücket, woselbst zugleich in der andern Anmerckung die Übersetzung des Auszuges von demjenigen Wittyschen Tractate anzutreffen ist, welchen Herr Wolf in die Acta Erudit. eingesendet, und die ihm die Gelegenheit diese Methode zu verfertigen gegeben hat.
 
 
10. Astronomiae Cometicae Synopsis, autore Edmundo Hallejo ...
Man findet diesen von Herrn Wolfen verfertigten Auszug in dem May des 1707 Jahres von den Actis Erudit. ...
 
11. Schediasma de inveniendo sinu anguli multiplici ex dato sinu simpli.
Es ist solches in den Actis Eruditorum 1707 im Monat Julius ... anzutreffen.
 
Dieses Schediasma des Herrn Wolfens, und das, was der Herr von Lagny zuerst von dieser Materie aufgesetzet hatte, (siehe oben die Lebens-Geschichte des 1707 Jahres) haben den Herrn Ferdinand Ernsten, Grafen von Herberstein, veranlasset, in den April der Actorum Eruditorum des 1709 Jahres einzurücken: Problema Trigonometricum ... Da dieses zur Historie der Wolffischen Schrifft gehöret, haben wir es nicht unberührt lassen wollen.
 
 
12. Christianus Wolfius, Mathem. Prof. Publ. et Ordin. eröffnet seine Gedancken wegen eines Collegii Mathem. welches er mit GOtt diesen Winter über zu halten gesonnen.
Man sehe von dieser also betitelten Schrifft Hartmanns Einleitung zur Historie der Leibnitzisch-Wolffischen Philosophie ...
 
13. Solutio nonnularum difficultatum circa mentem humanam obviarum ...
Es stehet diese Auflösung im Novembr. 1707 von den Actis Erudit. ... In Deutscher Sprache ist sie von dem Sammler der kleinen Philosophischen Schrifften Herrn Wolfens dem fünfften Articul seines andern Theils eingerücket worden.
 
Was unsern Philosophen zu dieser Auflösung Anlaß gegeben hat, ist von uns in den Lebens-Geschichten des 1707 Jahres angemercket worden.
 
  {Sp. 608}  
  Im Jahr 1708.  
 
14. Leges experientiarum fundamentales.
Sie sind in den Actis Erudit. 1708 im Monat April ... zu befinden. Davon haben wir gleichfalls eine Deutsche Übersetzung, welche den nur gedachten Herrn Sammler zum Urheber hat. Sie stehet in dem sechsten Articul des andern Theils seiner Sammlung.
 
15. Nicolai Bernouilli, ... Specimina artis conjectandi ad quaestiones Juris applicatae.
Man findet solche in dem vierten Abschnitt des vierten Bandes der Supplemente zu den Actis Erudit. ... Und stehet auf dem Exemplar der Leipziger Universitäts-Bibliotheck dabey geschrieben: Christ. Wolf. P. Hall. welches ohne Zweiffel nichts anders bedeuten soll, als daß diese Stücke von Herrn Wolfen an die Herren Sammler der Actorum Erudit., sey eingesendet worden.
 
16. Johannes Keill, ... Leges attractionis ...
Es stehen solche in dem sechsten Abschnitte des vierten Bandes der Supplemente zu den Actis Erudit. und hat solcher Aufsatz Herrn Wolfen zum Verfasser.
 
17. Solutio dubii Geometrici ab illustrissimo Comite ab Herberstein propositi, excerpta ex literis Christiani Wolfii ad N datis.
 
 
Die Gelegenheit zu dieser Wolfischen Auflösung haben wir oben in den Lebens-Geschichten des 1708 Jahres angeführet.
Sie stehet in dem Monat Jun. der Act. Erudit. ... Und was der Herr Graf von Herberstein auf solche Wolfische Auflösung seines geometrischen Zweiffels sodann in die Acta habe einrücken lassen, kan man im Sept. des 1708 Jahres, ingleichen in dem Febr. des 1709 Jahres, nachschlagen.
 
18. Descriptio meteori igniti, die XI Septembris Halae Saxonum alibique visi.
Diese Beschreibung findet man im Monat Nov. 1708 von den Act. Erudit. .. auch ist solche in die Deutsche Sprache übersetzet, und in die 4 Nummer der Wolfischen gesammleten kleinen philosophischen Schrifften, welche besonders zu der Natur-Lehre gehören, einverleibet worden.
  Im Jahr 1709.  
 
19. Consideratio Physico-Mathematica hiemis proxime praeterlapsae.
 
 
Sie ist eine Dissertation, so zu Halle den 13 Jun. gehalten, und nachhero von Hrn. Ludwig Philipp Thümmig seinem Tractate: meletemata varii argumenti. auf der 265 und folgenden Seiten mit angehänget worden ist. Auch ist solche in die Deutsche Sprache übersetzet, Hrn. Wolfs gesammleten kleinen Philosophischen Schrifften, welche besonders zu der Natur-Lehre gehören, einverleibet worden, woselbst sie das andere Stück ausmacht.
 
 
Bey Hrn. Thümmig so wohl als in dieser Sammlung, ist die Vorrede weggelassen, als auch mancher Ausdruck geändert worden, der sich auf die damahligen Umstände, besonders den Respondenten bezoge. In Engelland fand diese Schrift bey der Königl. Societät der Wissenschafften zu Londen solchen Beyfall, daß sie einen Auszug aus selbiger ihren Acten einverleibet haben. So hat auch der Engeländer Wilhelm
 
  {Sp. 609|S. 318}  
 
Derham in seiner Astro-Theology, die zu Londen 1714 in 8 zum erstenmahl an das Licht getreten, im vierten Buche diese Dissertation besonders heraus gestrichen. Denn obwohl daselbst des Hrn. Wolfens Elementa Aerometriae angeführet werden, so ist doch dieses nur aus einem Irrthum des Gedächtnisses geschehen, wie dieses von Hrn. Wolfen selbst in der Recension der Derhammischen Astro-Theology, welche er in die Acta Erudit. eingerücket hat, angemercket worden ist. Was endlich noch das
 
 
20. Glückwunschungs-Schreiben bey dieser Dissertation Herrn Wolfens an den Respondenten, Georg Remus, anlanget, so handelt selbiges von Einrichtung der Studien auf Universitäten. Wir würden es deswegen nicht besonders hier erinnern, wofern solchem nicht der Sammler der kleinen Wolffischen Schrifften ein Deutsches Kleid gegeben und dem siebenzehenden Artickul des andern Bandes seiner Sammlung eingeschaltet hätte.
 
 
21. Aerometriae Elementa ... autore Christiano Wolfio, ... Leipzig 1709 in 12.
 
 
Sie bestehen aus 16 Bogen, nebst 11 Kupffer-Stichen. Es sind diese Elemente nachher im Jahr 1710 dem andern Theile der Mathematischen Anfangs-Gründe Herrn Wolfens mit einverleibet worden. Von diesen Elementis ist zu mercken, daß sie das erste Buch dieser Art sind, indem die Aerometrie sonst von niemand vorher als ein besonderer Theil der Mathematick, nach mathematischer Lehr-Art abgehandelt worden,
siehe Carl Günther Ludovici ausführl. Entwurf einer Vollständigen Historie der Wolffischen Philosophie, I Th. ...
 
Sie sind des Hrn. Barons von Danckelmann Excellentz zugeschrieben. Sehr schöne ist die vorgesetzte und unter dem Dato: Halle den 12 Novembr. 1708 ausgefertigte Vorrede, als in welcher man viel merckwürdiges von der Weltweisheit und Natur-Lehre, ingleichen von der darinnen zu gebrauchenden Lehrart antrifft: Der Sammler der kleinen Philosophischen Schrifften Herrn Wolfens hat diese Vorrede ins Deutsche übersetzet, und findet man sie im ersten Stücke des andern Bandes seiner Sammlung. Es ist sehr zu beklagen, daß bey dem Abdruck der Wolfischen Elemente nicht die gehörige Sorgfalt gebrauchet worden sey. Herr Wolf selbst in monito circa experimentum de circulatione aeris etc. schreibt, daß es voller Druckfehler seyn.
 
 
Einen ausführlichen Auszug aus diesen Anfangs-Gründen der Aerometrie hat Herr Wolf ertheilet in dem Jenner des 1709 Jahres von den Actis Eruditorum ... Auch erzehlen den Inhalt dieses Werckgens die Memoires de Trevoux im 48 Artickul des 1710 Jahres ... Dem Herrn Verfasser dieser Recension hat beliebet, zugleich einige
 
  {Sp. 610}  
 
Zweiffel wider dasselbe aufzuwerffen, welche aber Herr Wolf in den Actis Eruditorum aufgelöset hat, wie wir solche bald anführen werden.
 
 
Noch einen Gegner fand Herr Wolf dieser Schrifft wegen an Herr Keilen, dem er aber auch die Antwort nicht schuldig geblieben ist, wie wir bald hören werden. Dessen ohngeachtet haben selbst die Gegner den vortrefflichen Werth des Werckgens gerühmt, auch andere ihm nicht gemeine Lobsprüche beygeleget.
Man lese in dem andern Bande LEIBNITII epistolarum ad diversos die 19 Seite, wo Herr Leibnitz seine Gedancken darüber eröffnet hat.
 
Herr Johann Melchior Verdries in seiner Physica (Giessen 1728 in 4.) in den Anmerckungen zum 4 §. der Einleitung p. 12 billiget, daß Herr Wolf in der Vorrede seiner Elemente die Luftmeß-Kunst als einem Erforscher der Natur höchst nöthig ausgegeben habe, und nennet unsern Philosophen daselbst prudentissimum veraeque et realis eruditionis laude florentissimum, wie er denn in seiner Natur- Lehre hin und wieder von ihm sehr vortheilhafft urtheilet.
 
 
Unter vielen noch einen zu nennen, wollen wir Herrn Johann Polen anführen, welcher ebenfalls die Wolfischen Elementa Aerometriae in seiner Praelectione de Physices in rebus Mathematicis utilitate gar sehr anpreiset:
Diese Praelectio kam zu Padua 1716 in 4 heraus, und wurde in dem Julius des 1717 Jahres der Actorum Eruditorum ... ein Auszug aus selbiger ertheilet.
 
Und solten wir den Herrn Ernst Ferdinand, Grafen von Herberstein, mit Stillschweigen übergehen? Dieser gab zu Alt-Prag gleich im 1709 Jahre in Octav auf zwey Bogen heraus: Mathemata adversus umbratiles Petri Poireti ... und Herr Wolf hat sie im May des 1709 Jahres von den Actis Eruditorum recensiret. Hier schreibt der Herr Graf, daß der Nutzen der Mathematick in der Natur-Lehre auch nur blos allein aus Herrn Wolfens Elementis Aerometriae könne dargethan werden.
 
 
Das merckwürdigste von diesem Buche ist, daß die Engelländer aus selbigem und der obgedachten Dissertation de hyeme die seltene Gelehrsamkeit Hrn. Wolfens erkannt, und ihn deßwegen zum Mitgliede der Königl. Groß-Brittannischen Gesellschafft der Wissenschafften ernennet haben.
 
 
22. Aequationum quarundam potestatis tertiae ... Resolutio Analytica per Abrahamum de Moivre. Excerpta ex Transact. Anglic. A. 1707. ...
Dieser Auszug stehet im Mertz des 1709 Jahres von den Actis Eruditorum ... und haben wir ihn Hrn. Wolfen zu dancken.
 
23. Experimenta nonnulla de coloribus ...
Man findet solche in den Actis Eruditorum im Monath Julius 1709 ...
  {Sp. 611|S. 319}  
    Wer diese Versuche in Deutscher Sprache lesen will, der darff nur die vorhero angeführten gesammleten kleinen Philosophischen Schrifften des Herrn Wolfens aufsuchen, da sie das andere Stück sind.
 
24. De nova accelerationis lege ...; Autore Jacobo Hermanno ...
Dieser Aufsatz stehet im September des 1709 Jahres von den Actis Eruditorum ...
 
In dem Exemplare der Leipziger Universitäts-Bibliotheck stehet auf dem Rand dabey geschrieben: Christian Wolf; Es mag aber solches wohl nichts anders andeuten sollen, als daß Hr. Wolf dieses Stücke, nachdem er es von Hrn. Hermannen habe erhalten gehabt an die Sammler der Actorum Eruditorum übermachet habe: Folglich also gehörete es nicht einmahl unter die Wolffischen Schrifften.
 
  Im Jahr 1710.  
 
25. C.W. Responsio ad Epistolam Viri clarissimi, Joannis Keill, ...
Sie ist in den Actis Eruditorum im Monat Februar 1710 auf der 78 und folgenden Seiten anzutreffen, wie auch ins Deutsche übersetzet in Herrn Wolfs gesammleten kleinen Philosophischen Schrifften, welche besonders zu der Natur-Lehre gehören, in der 8 Nummer.
 
Es hatte Herr Wolf in seinen elementis aërometriae Herrn Keils, introductionem ad veram physicam angeführet und gezeiget, daß Herr Keill darinnen bey Erweisung des leeren Raumes einen paralogismum begangen habe. Hierauf antwortete Herr Keill in Epistola ..., welcher Brief in den Actis Eruditorum im Jenner- Monate des 1710 Jahres ... zu befinden. Auf diesen Brief ist die obige Wolfische Schrifft die Antwort, worinnen er sein gefälltes Urtheil vertheydiget.
 
 
26. Monitum circa experimentum de circulatione aeris per poros ligni ...
Man findet dieses in den Actis Erudit. im Februar 1710 auf der 80 und folgender Seite. Auch dieses Monitum ist ins Deutsche übersetzet und der nur angeführten Sammlung der kleinen Wolffischen Schrifften einverleibet worden, woselbst ist die 12 Nummer ausmachet.
 
27. Anfangs-Gründe aller mathematischen Wissenschafften, Halle 1710 in 8 mit Kupffern.
 
 
Sie sind im Jahr 1717 zum andern, 1725 zum dritten mahle wieder aufgeleget worden, und bestehen aus vier Theilen dem ersten Theil ist ein kurtzer Unterricht von der Mathematischen Lehr-Art vorgesetzet, und dem letzten Theile ein kurtzer Unterricht von den vornehmsten Mathe-
 
  {Sp. 612}  
 
tischen Schrifften angehenget worden. In der Vorrede wird angezeiget, was die Mathematick zur Verbesserung des menschlichen Verstandes beytrage.
 
 
Ohngeachtet dieses Buch sich selbst lobt, und eben wegen seiner Vortrefflichkeit sich bekannt genug gemacht; wollen wir doch des Herrn Barons von Leibnitz Urtheil davon hier setzen. Dieser schreibt in einem an Johann Fabricius unter dem Dato: Hanover den 21 November 1710 gerichteten Briefe: [5 Zeilen lateinischer Text],
siehe Leibnitii Epistolas ad diversos, so Hr. Christian Kortholt zu Leipzig 1734 in 8. herausgegeben hat ...
 
Dieses urtheilet Hr. Leibnitz, als der gröste Lehrer der Mathematick, den die Welt jemahls gesehen hat, von der ersten Auflage, und was würde er nicht gesagt haben, wann ihm der Tod verstattet hätte die andere Auflage zu sehen. Diese ist weit vermehrter und verbesserter als die erste. Auch der Unterricht von den Mathematischen Schrifften ist nicht allein viel vermehrter, sondern auch absonderlich hier gedruckt worden.
 
 
Zu diesem Unterricht hat Hrn. Wolfen die Unwissenheit derer, welche Historien der Gelahrheit schreiben, angereitzet. Denn die Erfahrung lehret es, daß dergleichen Männer in der Mathematick viel[1] vergessen haben, und es daher bey ihnen, wenn man auf das Capitel von der Mathematischen Wissenschafft kommt, gar mager aussiehet.
[1] HIS-Data: korrigiert aus: nicht viel
 
Nach dem gemeldeten Zeugniße des Herrn Barons von Leibnitz können wir ein anders nicht unangeführet lassen. Nemlich im 1713 Jahre kam zu Prag in 8 heraus: Sylloge epistolarum mathematicarum varii argumenti ad ... Ferdinandum Ernestum S.R.J. Comitem ab Herberstein, a P. Augustino Thoma a S. Josepho annis proxime lapsis perscriptarum; cum Praefatione Michaelis Adami Franc de Franckenstein. In dem 41, 43, 44, u. 46 Briefe wird von der Leibnitzischen Differential- u. Integral-Rechnung geredet, und bezeuget der Pater Augustin Thomas von St. Joseph, daß er Verlangen trüge, beyde Rechnungs-Arten zu verstehen. Als er nun vernommen hatte, daß Hr. Wolf in seinen Anfangs-Gründen einen leichten Weg zu selbigem gezeiget hätte, war er begierig diese zu sehen, wie er in dem 46 Briefe solches bekennet. Er erhielte sie auch, und sodann schrieb er im 47 Briefe, opus esse insigne ac universale seque veteranum 70 annorum discipulum tanquám novum sub novo doctore meriturum.
 
 
Nicht weniger lobet diese Anfangs-Gründe Herr Friedrich Wilhelm Bierling in seinen zu Rinteln 1711 in 8 herausgegebenen lineamentis methodi studiorum und hält dafür, daß sie noch der Sturmischen Mathematick vorzuziehen wären. Auch hat Herr Stolle in sei-
 
  {Sp. 613|S. 320}  
 
ner Anleitung zur Historie der Gelahrheit, I Th. Cap. 7. §. 9 und 55, gar vortheilhafft von obigen Wolfischen Anfangs-Gründen geurtheilet.
Auszüge aus selbiger in findet man
  • im November des 1710 Jahres von den Actis Eruditor. ... (welche Recension Herr Wolf selbst verfertiget)
  • in dem XI Stücke der ausführlichen Berichte von allerhand neuen Büchern, so zur heutigen Historie der Gelehrsamkeit gehören, ...;
  • im ersten Bande der neuen Bibliotheck, oder Nachricht und Urtheile von neuen Büchern, ...
  • und in Caspar Gottschlings Einleitung in die Wissenschafft guter und meistentheils neuer Bücher (Dreßden und Leipzig 1713 in 8) ...
 
Endlich melden wir noch, daß diese Anfangs-Gründe auch ins Holländische übersetzet und zu Amsterdam in drey Theilen sehr sauber gedruckt worden, unter dem Titel: Grondbeginzelen van alle de mathematische Wetenschappen.
Siehe
  • Leipziger Gel. Zeitungen 1738 ...;
  • Staats-und Gelehrte Zeitungen des Hamburgischen unpartheyischen Correspondentens 1738. XVIII Stück;
  • und Gelehrte Neuigk. Schles. aufs Jahr 1738 ...
 
Nach den Leipziger Gel. Zeitungen 1743 ..., hat auch der Buchhändler zu Paris Carl Anton Jombert zu Anfang besagten 1743 Jahres diese Anfangs-Gründe aller Mathematischen Wissenschafft Frantzösisch in zwey Octav-Bänden aus der Presse bringen wollen. Bey dieser Übersetzung hat man sich nicht so genau an das Original binden wollen, daß man nicht zuweilen etliche Veränderungen, auch etliche Zusätze, so wohl in den Materien selbst, als in dem Vortrag machen wollen, wo es die Kürtze des Verfassers erfordert. Der Verleger hat dabey versprochen, die Figuren dazu sauber in Kupffer stechen, und überhaupt an der Schönheit des Wercks nichts ermangeln zu lassen. Ob aber solche Versprechungen erfüllet worden, können wir nicht sagen, weil wir diese Übersetzung noch nicht gesehen.
 
 
Zu Genf bey Bousqueten und Compagnie ist auch eineLateinische Übersetzung davon herausgekommen. Sie ist in 8 und führet den Titel: Compendium Elementorum Matheseos universae, in usum studiosae juventutis adornatum a Christiano Wolfio etc. Der Übersetzer ist Hr. Samuel König.
S. Leipz. Gel. Zeit. 1743 ...
  Im Jahr 1711.  
 
28. Tabulae sinuum, atque tangentium tam naturalium quam artificialium ... Edidit ... Christianus Wolfius, Halle 1711 in 8, mit Kupffern.
 
 
Eine Recension derselben, welche aus der Feder Herrn Wolfens selbst geflossen ist, findet man im November des 1711 Jahres von den Actis Eruditorum ...
 
{Sp. 614}
 
29. Solutio dubiorum Aerometricorum in Diario Trevoltiensi A. 1710. ...
Man trifft sie in den Actis Erud. im Jenner 1711 auf der 14 und folgenden Seiten an. Die nur der Deutschen Sprache mächtig sind und diese Abhandlung von etlichen Eigenschafften der Lufft zu lesen verlangen, denen hat der Herr Herausgeber der Wolfischen gesammleten kleinen Philosophischen Schrifften, welche besonders zu der Natur-Lehre gehören, gedienet, indem er sie in Deutscher Sprache damit hinein gebracht hat, und zwar macht sie daselbst den 10 Artickel aus.
 
30. Novum lampadis genus inventum a Christiano Wolfio.
Suche es in den Actis Erudit. im Februar 1711 auf der 79 und folgenden Seiten; auch ist dieses Stück in die Deutsche Sprache übersetzet und Herrn Wolfs gesammleten kleinen Philosophischen Schrifften, welche zur Natur-Lehre gehören, eingerücket worden, siehe auch Carl Günther Ludovici Ausführlichen Entwurff einer vollständigen Historie der Wolfischen Philosophie, II Th. ...
 
31. Defensio virium in corporibus existentium contra nuperas objectiones,
welche im Sept. des 1711 Jahres von den Actis Erudit. ... zu suchen ist.
 
Die Veranlassung zu dieser Schrifft, bey welcher Hrn. Wolfen beliebet seinen Nahmen zu verschweigen, haben wir in den Lebens-Geschichten des 1711 Jahres bereits entdecket.
 
 
32. C.W. Objectiones contra novam definitionem motus ...
Sie sind ebenfalls in den Actis Eruditorum im Nov. 1711. ... Sie stehen auch deutsch in Herrn Wolfens gesammleten kleinen Philosophischen Schrifften, welche zur Natur-Lehre gehören, IX Artickel.
 
33. Consideratio Wenceslai Josephi Pelicani super specimine Trigonometriae Analyticae ab ... Ferdinando Ernesto, Comite ob Herberstein, exhibito, ...
Sie stehet in den November des Jahres 1711 von den Actis Eruditorum.
 
Daß wir sie hieher gesetzet, ist die Ursache, weil in dem Exemplar der Leipziger Universitäts-Bibliotheck, bey solchem Aufsatze Herrn Wolfens Nahme auf dem Rand geschrieben ist. Dieses Stück mag aber wohl von Herrn Wolfen nur seyn den Sammlern der Actorum Eruditorum eingehändiget worden.
 
  Im Jahr 1712.  
 
34. Observatio eclipsis lunaris ... facta ... a R. P. Christophoro Heinrich ...
Man findet sie im Mertz des 1712 Jahres von den Actis Eruditor. ...
 
Ob nun zwar wohl in dem Exemplar auf der Leipziger Universitäts-Bibliotheck des Herrn Wolfens Nahme dabey geschrieben stehet; so ist doch glaublich,
 
  {Sp. 615|S. 321}  
 
daß dieses weiter nichts anzeigen solle, als daß Herr Heinrich seine Observation an Herrn Wolfen, und dieser solche an die Sammler der Actorum Eruditorum übersendet habe.
 
 
35. Machina Anamorphotica ad deformandas imagines ... inventa a Jacobo Leupoldo, Mechanico Lipsiensi, mit Kupffern.
 Diese Beschreibung einer Leupoldischen Maschine findet man in dem Junius des 1712 Jahres von den Actis Erud.
 
Man hat sie Herrn Wolfen zu dancken, ohnerachtet er sich nicht durch Beysetzung seines Nahmens dazu bekennet hat.
 
 
36. Machina Anamorphotica ad deformandas imagines ... inventa a Jacobo Leupoldo, Mechanico Lipsiensi, mit Kupffern.
Die Beschreibung dieser Maschine findet man im August des 1712 Jahres von den Actis Eruditorum ...
 
Bey der vorstehenden Beschreibung haben wir oben in den Lebens- Geschichten des 1712ten Jahres bereits umständlicher gedacht.
 
 
37. Vernünfftige Gedancken von den Kräfften des menschlichen Verstandes und ihrem richtigen Gebrauche in Erkenntniß der Wahrheit, Halle, in 8.
 
 
Auf dem Titel-Blatte stehet zwar das 1713 Jahr, ob sie gleich schon gegen das Ende des 1712 Jahres die Presse haben verlassen gehabt.
Einen Auszug aus selbiger in findet man in den Lateinischen Actis Eruditorum im Mertz des 1713 Jahres ... von Herrn Wolfen selbst aufgesetzet, und im IX Theile, von den Deutschen Actis Eruditorum ...
 
  Man hat davon eilf und mehrere, theils vermehrtere Auflagen. Die erste, so nicht stärcker als 13 Bogen ist, wie bereits gemeldet worden 1712, die andere 1719, die dritte 1722, die vierte 1725, die fünfte 1727, die sechste 1730, die siebende 1733 und die achte 1736 zum Vorschein gekommen.
 
 
Welche letzte Auflage zwar von Druckfehlern etwas gesaubert worden, aber doch noch wichtige in der siebenden befindliche Fehler behalten hat, z.E. wenn
 
  • im 11ten §. des 9 Capitels vor: wahr und vollständig, stehet: wahr und unvollständig,
  • im 3ten §. des 13ten Capitels es vor: oder andere leere Sätze, heisset: oder andere Lehrsätze,
  • und endlich im 4ten §. des 16 Capitels in den Wortenn: hätten keine Uibungen angestellet, das Wort: hätten ausgelassen worden ist.
 
 
  Diese Druckfehler stehen auch noch in der neundten, welche 1738 die Presse verlassen. Die zehende Auflage haben wir nicht gesehen. In der 11ten Auflage aber, welche 1742 hervorgetreten, ist allein der erste Druckfehler geändert worden.
 
 
Die Vermehrungen anlangend, so ist die andere Auflage mit mehrern Exempeln und einigen Regeln bereichert worden. In der dritten Auflage sind zwar auch noch mehrere Exempel hinzu gekommen: das fürnehmste in selbiger aber ist die Anweisung, wo man in seinen andern philoso-
 
  {Sp. 616}  
 
phischen Schrifften mehr Beyspiele finden könne.
 
 
Bey Ausfertigung der vierten Auflage, nehmlich von 1725, gaben Herrn Wolfen die damahligen Umstände Gelegenheit an die Hand, in dem 14 Capitel zwey Puncte zu berühren, an welcher er in den vorhergehenden Auflagen nicht gedacht hatte. Nemlich weil er aus eigener Erfahrung lernte, daß man die Consequentien-Macherey mit dem Methodo demonstrandi per indirectum verwirrete, und gleichwohl viel daran gelegen ist, daß man in Widerlegung anderer beydes wohl von einander unterscheidet, so zeigte Herr Wolf den Unterscheid auf das deutlichste, wiewohl er nach diesem in dem klaren Beweise ... denselben noch handgreiflicher vor Augen geleget.
 
 
Ja, weil er nicht weniger inne ward, daß man Schutz-Schrifften mit Streit- Schrifften vermengete, und auf jene deuten wolte, was er von diesen in dem angeführten Capitel geschrieben hatte: so hielte er vor rathsam, auch diesen Irrthum dem Leser zu benehmen, und fügte demnach zum Beschluß desselben bey, wie man Verfolgern zu begegnen hat, welches er nach diesem gleichfalls in den klaren Beweise ... weiter auszuführen Gelegenheit bekame.
 
 
In der fünften Auflage im Jahr 1727, hat Herr Wolf nicht allein hin und wieder etwas weniges, jedoch wichtiges, eingerücket, sondern auch das gantze 16 Capitel von neuem hinzugesetzet, darinnen er zeiget, wie man zu einer Fertigkeit die Logick auszuüben, gelangen soll. Unter dasjenige, was von neuem mit eingerücket worden, gehöret, was Herr Wolf im  [?] Capitel §. 48 von dem Unterscheide des Wesentlichen und der Eigenschafften erinnert, weil es zum rechten Verstande der Erklärungen nicht wenig dienet, und er gefunden, daß man aus Mangel dieser Erkenntnis sich in wohleingerichtete Erklärungen gar nicht zu finden weiß.
 
 
Es sind diese vernünfftigen Gedancken von den Kräfften des menschlichen Verstandes etc. von Herrn Wolfen von bereits im Jahr 1709, da er anfieng nebst der Mathematick auch die Philosophie seinen Zuhörern zu Halle zu erklären, zum Gebrauch derselben in Lateinischer Sprache abgefasset; niemahls aber in öffentlichen Druck gegeben worden.
 
  Im Jahr 1730 sahe sich Herr Wolf genöthiget, diese Logick in die Lat. Sprache zu übersetzen, und es dem Drucke zu überlassen. Der Titel war: Cogitationes rationales de viribus intellectus humani ...  
  Diese Übersetzung ist ebenfalls zu Halle in 8 herausgekommen, und 1735 zum andernmahle aufgeleget worden. Es wäre wohl zu wünschen, daß vor den Abdruck dieser andern Auflage mehrere Sorge wäre getragen worden, als würcklich geschehen ist. Von der ersten Auflage können wir nicht reden, da wir solche vorjetzo nicht bey der Hand haben. Es ist ein unverantwortlicher Druck-Fehler, wenn auf der 136 Seite der 7 § des 9 Capitels, und die  
  {Sp. 617|S. 322}  
  Rand-Glosse des 8 § völlig weggelassen, hingegen die Rand-Glosse des 7 § mit dem 8 § vereiniget worden, daß daher die Rand-Glosse mit dem § selbst nicht übereinstimmet. Andere Fehler, die den gantzen Verstand verändern, als z.E. § 145 axiomata vor corollaria, § 155 in der Rand-Glosse velit vor nolit, und andere mehr vor jetzo zu geschweigen, da wir eben keine Pflicht auf uns haben die Druck-Fehler in anderen Schrifften heraus zu klauben.  
  Die Gelegenheit zu dieser Übersetzung gab Herr Jacob Friedrich Müller, Professor in Giessen, als welcher ein gleiches zu thun willens war, und auch bereits schon etliche Bogen von seiner Übersetzung abdrucken lassen. Als dieses Herrn Wolfen hinterbracht wurde, wurde er dadurch bewogen, selbst an eine seinem Sinne gemässe Übersetzung Hand anzulegen. Auf diese Weise bekamen auch die, so der Deutschen Sprache nicht verständig, zu ihrem Besten eine vollkommene, obgleich kurtze, Vernunfft-Lehre; Herr Wolf hingegen von Herrn Müller, dessen Vorhaben nunmehr zernichtet war, lauter Zorn und Ungnade. Und damit Herr Müller zeigen möchte, wie er nunmehro auf einmahl gantz anders gegen Herrn Wolfen gesinnet sey, so gab er wider ihn, oder vielmehr, dessen Vernunfft-Lehre Zweiffel etc. heraus; fand aber an Herrn Johann Ulrich Cramer einen Vertheidiger Herrn Wolfens, wie wir in dem Artickel: Wolfische Philosophie, mit mehrern Umständen angemercket haben. So viel von der Lateinischen Übersetzung.  
  Man hat diese Logick aber auch in Frantzösischer Sprache unter dem Titel: Logique, ou Reflexions sur les Forces de l'Entendement humain ... Par Mr. Chretien Wolf. ..., Berlin 1736 in 8. Der Übersetzer ist Herr Johann des Champs, ein Schüler Herrn Wolfens und Frantzösischer Prediger zu Berlin. Er hatte sich gleich damahls, als er um das Jahr 1727 die Stunden Herrn Wolfens besuchte, darüber gemachet, auch eine Probe davon seinem Lehrmeister gezeiget, welchem diese so wohl gefiel, daß er ihnen zur Fortsetzung aufmunterte.  
  Der Herr Übersetzer berichtet, daß ein gewisser vornehmer Herr zu Berlin, der sich beydes durch seinen ungemeinen Eyfer vor die Ausbreitung der Wissenschafften, als auch durch seine andern hohen Verdienste immer mehr und mehr Verehrungswürdig mache (wir glauben im Rathen nicht unglücklich zu seyn, wenn wir sagen, daß solcher der von den Musen schon vorlängst verewigte Erlauchte Graf von Manteufel sey) als er von seiner Übersetzung Nachricht erhalten hätte, sie zu sehen verlanget habe. Er überwachte ihm einen Theil, und erhielte einen solchen Beyfall, daß dieser Herr gedachtes Stücke an Se. jetztregierende Königl. Majestät in Preussen, so damahls noch Cron-Printz war, schickte, welche die Arbeit auch ihrer Genehmhaltung gewürdiget haben.  
  Da sie nun durchgängig war wohl aufgenommen worden, übergab sie der Übersetzer dem Drucke, und eignete sie Hochgedachten Cron-Printzen zu. Von dieser Zueignungs-Schrifft urtheilet der mit tieffer Einsicht begabte Herr Verfasser der Leipziger Gelehrten Zeitungen auf das 1736  
  {Sp. 618}  
  Jahr ... folgendergestalt:  
  „Dieses einige mögte man wünschen, daß der Übersetzer in der Zuschrifft an des Cron-Printzens Königl. Hoheit mehr Behutsamkeit und Urtheilungs-Krafft angewendet hätte. Wir erfordern sie nicht bey den Lobeserhebungen, deren dieser grosse Printz nie so viel empfangen kan, als seine vortreffliche Eigenschafften fordern; sondern bey der Vergleichung des Printzen mit Wolfen. Denn beyde werden hier in ein Gleichgewichte gebracht, welches jeden Leser, der Geschmack hat, und die Regeln der Klugheit weiß, die man bey Zuschrifften an grosse Herren beobachten muß, sehr anstößig seyn wird.„  
  Übrigens ist von diesen vernünfftigen Gedancken etc. (von denen man auch die beyden berühmten Männer, Herrn Gottlieb Stollen in Anleitung zur Historie der Gelahrheit, im 2 Cap. des 2 Theiles $ 45, und Herrn Johann Georg Walchen in Parergis Academicis ..., nachlesen kan) noch zu mercken, daß Herrn Wolfen bey Verfertigung derselben des Herrn Barons, Gottfried Wilhelm von Leibnitz, Meditationes de cognitione veritate et ideis, so er den Actis Eruditorum einrücken lassen, gute Dienste geleistet haben, wie er solches in der Vorrede selbst gestehet.  
     

vorhergehender Text  Teil 4 Artikelübersicht Teil 6  Fortsetzung

HIS-Data 5028-58-549-2-02: Zedler: Wolf, (Christian, Reichs- Frey- und Edler Herr von) [5] HIS-Data Home
Stand: 8. April 2013 © Hans-Walter Pries