| Stichworte | Text | Quellenangaben | 
|  | Schule,
				Lat. 
Schola,
				Frantz. 
Ecole, heißt 
insgemein eine zu Erlernung 
				guter 
und
				nützlicher 
				
				Wissenschafften von der 
hohen Obrigkeit 
angerichtete
Gesellschafft; oder aber der 
				Ort, da 
die 
					Tugend in 
				nöthigen Wissenschafften und 
guten Sitten erzogen und zum 
				Nutz 
des
				
				gemeinen Besten |  | 
|  | {Sp. 1475|S. 752} |  | 
|  | zubereitet wird; insbesondere aber, wo die 
freyen Künste, 
				
	Sprachen und höheren 
Wissenschafften gelehret werden. |  | 
| Bedeutung | Die Griechen nennen eben das, was wir nach 
unserer Sprache Schulen nennen, didaskaleion, 
paideuterion, phrontisterion. Sothane Expreßion aber ziehet man 
her von dem 				
				Wort [ein Wort griechisch], welches 
obliegen heisset. In Ansehung dessen sollen 
nehmlich die Lehrlinge von allen andern 
Geschäfften abstehen, und eintzig und allein dem 
Studieren obliegen und ergeben seyn. |  | 
|  | Etliche leiten es her von dem Wort Aufhörung, 
oder Stillstand, oder Nachlassung: worauf 
Ausonius zielet, wenn er 
				schreibet: |  | 
|  | Grajo Schola nomine dicta est juste, Laboriferis tribuantur ut otia Musis.
 |  | 
|  | Unsere Lateiner benahmen die Schule 
gemeiniglich LUDUM LITERARIUM, einen 
Spielplatz. Damit aber sehen sie weiter. Einmahl 
machen sie uns eingedenck der 
Natur, die die 
erste Kindheit gewöhnlicher massen zum Spielen 
anreitzet, und in derselben alle menschlichen 
Handlungen vorspielet. Danach erinnern sie, 
welchergestalt keine unfreundliche und 
sauertöpfische; sondern eine 
angenehme, 
muntere und gleichsam spielende 
Lehrart in die 
Schule gehöre. Auch heisset ihnen die Schule, in 
sofern sie vor den Ort genommen wird, OFFICINA 
SCHOLASTICA. |  | 
|  | Vorzeiten brauchten die alten Römer das 
Wort SCHOLA oder Schule in weitläufftigen 
				
				Verstande. Erstlich belegten sie mit dem 
				Nahmen
Schola oder Schule den Ort in Bädern, wo 
diejenigen, welche alsdenn erst kamen, wenn die 
Badewannen schon besetzet waren, warten 
musten bis ihnen Platz gemachet wurde. Danach 
hatten sie Schulen in Kriegs-Sachen, worinnen sie 
denen Schildknechten 
			
			Unterricht gaben, und sie 
				unterwiesen, wie sie etwa die Waffen und Schilde 
führen solten, oder was sonst die Lager-Plätze 
erforderten. So wir Ammiano Marcellino glauben 
zustellen dürffen, so hatten Severianus und 
Valentus die 
Ehre, Vorsteher und Ruderführer 
dergleichen einheimischen Römischen Schulen zu 
seyn. |  | 
|  | Drittens war noch eine 
				Art Schulen in den 
Spatzier-Gängen (Porticibus) zu Rom. Also 
gedencket Plinius der Schule Octaviä und 
Philippi 
in den Porticibus, darinnen man die Bildnisse 
Alexanders und der Minervä sahe. Ohne Zweiffel 
wird durch das Wort Schule in den Porticibus eine 
Gesellschafft und Versammlung der Jugend 
angedeutet. Eine Versammlung aber nenneten 
sie, nach des Macrobii Bericht, entweder wenn sie 
die Opffer anstelleten, oder Gastmahle hielten, 
oder den Göttern Fest- Feyer- und Lust-Spiele zu 
Ehren präsentirten. |  | 
|  | Dieser Unterscheid der Römischen Schulen 
mag in seinem Ort beruhen. Wir wollen hier 
vielmehr von den Christlichen Schulen reden, 
welche wir billig als Werckstätte, darinnen man 
keinen Abgott opffert, sondern unablässig an dem 
Erkänntniß des wahren 
				
				GOttes arbeitet und 
vorsichtig bewahret, damit es auf die 
Nachkommenschafft fortgepflantzet werde, zu 
preisen haben. |  | 
| Naturrecht | Ehe wir aber zu der Historie derselben 
schreiten, wollen wir noch folgende Frage 
mitnehmen. Es wird nehmlich gefraget, ob 
Schulen in dem 
Natur-Rechte zu suchen, und ob 
die Natur solche Gesellschafften veranstaltet und 
zu- |  | 
|  | {Sp. 1476} |  | 
|  | wege gebracht habe, die aus Lehrenden[1] und 
Lernenden bestehen, und deswegen öffentlich 
angeleget werden, damit junge Leute in nöthigen 
Wissenschafften und guten 
Sitten erzogen, und 
zum Nutz des gemeinen Wesens zubereitet 
werden. Kurtz, die Frage ist von solchen 
Gesellschafften, darinnen man andern seine 
				
				Weisheit und 
Künste redlich wieder 
mittheilet. | 
	
		| [1] | HIS-Data: vergl.
				Lehrer |  | 
|  | So wenig aber jemand dieses in Zweiffel 
ziehen wird; so leicht könte man doch den 
Einwurff machen: wenigstens könne man des 
öffentlichen 
			
			Unterrichts entübriget seyn, in dem es 
ja das Recht der Natur fordere, daß 
			Eltern ihre 
			Kinder zu allem Guten ziehen und anhalten. Diese 
				Gedancken werden von der ältesten Art des 
Unterrichts unterhalten, da ein ieder Hauß-Vater 
seine Kinder in 
Zucht und 
			
			Unterricht 
genommen, | 1. B. Mos. XVIII, 19. 5. B. Mos. VI, 7.
 | 
|  | So mangelt es auch nicht an Exempeln 
solcher Leute, die von ihren Eltern 
			unterrichtet, 
und grosse Lichter in der 				
				Welt worden sind. |  | 
|  | Jedoch, so viel 
Vortheil diese Privat-Information vor der öffentlichen haben soll, so 
groß ist auf der andern Seite die Gefahr, welcher 
sie unterworffen ist. | Edm. Richerius Obstetr. 
anim. … | 
|  | Verstand und 				
				
				Willen zu verbessern, ist eine 
				Sache, der weder eine eintzige 
Person, noch alle 
Eltern gewachsen sind. Dahero hat man mit der 
				Zeit aus Noth müssen darauf dencken, die 
Aufnahme guter Künste und Wissenschafften, 
vermittelst anderer Leute zu befördern. Daß 
demnach Schulen in dem Rechte der Natur ihren 
				Grund haben, erhellet anfänglich daraus, weil jede 
öffentliche Gesellschafft, welche einen 
				rechtmäßigen 
				Endzweck hat, Ruhm und Ehre 
				verdienet. Die Absicht der Schulen ist nichts 
anders, als Tugend, 
				Gelehrsamkeit und gute 
				Sitten. Und dieses sind eben die edlen Früchte 
des Natur-Rechtes. |  | 
|  | Cicero in Offic. … 
			redet davon also: 
Natura 
honesta, recta et constantia desiderat, 
aspernaturque contraria; Folglich wird es ja nicht 
wider die Natur seyn, diejenigen jungen Leute 
geschickten Lehrmeistern zu übergeben, welche 
mit der Zeit dem Vaterlande und dem gemeinen 
Wesen einigen Nutzen schaffen sollen, worzu sie 
ohne andere Beyhülffe nicht tüchtig werden. |  | 
|  | Auch im natürlichen Stande, wenn keine 
bürgerliche Verbindung vorhanden wäre, 
erforderte dieses unsere Schuldigkeit, daß 
derjenige, welcher vor andern einen fähigen 
Verstand und mehr 				
				
				Wissenschafft hätte, dem 
andern damit auszuhelffen, und sein Glück zu 
befördern 				
				
				verbunden wäre. Denn auch in 
dergleichen Stande findet die Gerechtigkeit statt, 
und ist er nicht gantz ohne 
				Gesetz. | Heineccius Elem. Jur. N. et 
G. | 
|  | Nachdem man aber vor thunlicher befunden, 
gesellschaftlich zu leben, so ist ieder um so viel 
mehr verbunden, seinem Nächsten auf alle Art 
und Weise mit seinem 				
				
				Vermögen an die Hand zu 
gehen: woraus ein deutlicher 
				Beweiß erwächset, 
daß das Natur-Gesetz die gelehrten 
Gesellschafften mehr erfordert als aufhebet. |  | 
|  | Ausser diesen ist dem gemeinen Wesen nicht 
wenig dran gelegen, daß sowol zur Erhaltung der 
Ruhe, als anderer 
				Bequemlichkeit die 
				Bürger in 
guten Künsten fleißig geübet werden. Man kan 
dieses nicht deutlicher wahrnehmen, als wenn 
man barbarische |  | 
|  | {Sp. 1477|S. 753} |  | 
|  | und wilde Nationen mit denen zusammen 
hält, welche gesittet und in Wissenschafften geübt 
sind. So viel jene Schaden haben, so viel finden 
sich Vortheile bey diesen. Daher erfordert es 
eines 
				Regenten
				Pflicht, sich alle Mühe zu geben, 
daß in seinem Lande die Schulen in gutem 
			Stande 
erhalten werden, und eben dieses bemercken alle 
diejenigen, welche von denen natürlichen 
Pflichten geschrieben haben. | Pufendorf
de Offic. hom. 
… | 
|  | Wenn auch die Ubereinstimmung derer 
				Völcker einen starcken Beweis vor dasjenige 
ausgemacht, was zum Rechte der Natur gehöret, 
wie Grotius de Jure … anmercket: so wird man 
gewiß die Schulen am wenigsten davon 
ausschliessen können. Ja, bey der grossen 
Unwissenheit, in welcher wir gebohren werden, 
hat die Göttliche Vorsorge uns noch so viel übrig 
gelassen, daß wir Lust haben was zu lernen, 
wovon Cicero also redet: Omnes trahimur et 
ducimur ad cognitionis et scientiae cupiditatem. 
Dieser natürliche Durst aber kan nicht anders, als 
durch 
			
			Unterricht gestillet werden. Denn was würde 
einem Menschen dieses Verlangen nutzen, wenn 
er keinen Umgang mit andern haben, und deren 
				Unterweisung nicht genüssen solte? |  | 
|  | In der heil. Schrifft findet man deutliche 
Spuren, daß GOtte dergleichen nützliche 
Gesellschafften gantz und gar nicht mißfallen. 
Wem sind die Propheten-Schulen unbekannt, 
woraus GOtt diejenigen nahm, die er mit 
Göttlicher Krafft ausrüstete, und als Boten an sein 
Volck schickte. Und unser Heyland selbst 
besuchte die Schulen, und legte darinnen Proben 
seiner 				
				
				Weisheit ab. Und also sind wohl Schulen so 
wohl dem natürlichen als Göttlichen Gesetze 
gemäß. | Brandan Friedrich Mylii Progr. 
An scholae sint juris naturae? Brandenburg 1739. 
in 4. | 
| Geschichte | Hieraus erhellet zugleich die 
				Nothwendigkeit 
der Schulen, welche schon in den ältesten Zeiten 
erkannt und eingesehen worden; daher man auf 
derselben Stifftung und Erhaltung jederzeit grosse 
Sorge gewandt. Bald die ersten Christen liessen 
ihnen angelegen seyn, solche Leute zu 
unterhalten, die der Jugend die Erkänntniß GOttes 
und die Gründe der Religion beybringen möchten. 
Auf Wissenschafften aber ward weiter nicht 
gesehen, als so viel es die 
			Gewohnheiten derer 
zum Christenthum Bekehrten mit sich brachten, 
und die Grund-Regeln des Christenthums leiden 
wolten. Weil man damahls von eiteln Dingen, 
dahinter kein wahrer Nutz zu finden, nichts 
gehalten, nach der Vermahnung des Apostels, 
daß man sich hüten solle, für falschberühmter 
Kunst, verkehrter 
				
				Philosophie u.s.w. Doch hat 
man auch damahls gewolt, daß ein Christ die 
seinigen, was nutzbar wäre, lernen lassen solte: 
Wer dieses selbst nicht thun wolte, oder nicht thun 
konte, gebrauchte sich anderer Hülffe. Wie es 
denn sehr wahrscheinlich ist, daß bey mit 
unterlauffender mehrerer 
Freyheit, die Christen-Lehrer dann und wann ihre Schulen der Weißheit, 
nach damahliger Weise werden gehalten und ihre 
Lehren auf eine gelehrtere Art vorgetragen 
haben. |  | 
|  | Die Kayser haben sich auch gar zeitig des 
Schulwesens, soweit es in Lehr- und Erlernung 
der 
				
	Sprachen, der Rednerkunst, der 
	Rechte, der 
Artzney-Wissenschafft bestanden hat, 
angenommen, ihm Ziel und Maaß gestellet, 
				Freyheiten zugestanden, Einkünffte ausge- |  | 
|  | {Sp. 1478} |  | 
|  | worffen, wie die noch vorhandene Gesetze, und die Anmerckungen
				gelehrter
				Männer zeigen, 
da denn auch den Lehrenden und Lernenden ein 
eigener Nahme gegeben und sie Scholastici, d.i. 
Schulleute, genennet worden. Mit diesem 
					Titel 
dauchten sie sich nicht wenig zu seyn, und 
überhoben sich dessen mit der Zeit so, daß man 
einen Scholasticum wohl für einen 
abgeschmackten, einbildischen und 
plauderhafften Gecken gehalten. |  | 
|  | Die Gottesgelahrtheit pflanzten die Eltesten 
und 
				
Bischöffe fort, welche nicht allein das Volck 
überhaupt gelehret, sondern auch andere 
insonderheit, die etwas gründlichers hierinnen 
wissen und wiederum andere lehren wolten, 
			unterrichteten. Welches allerdings Apostolischer 
Absicht und 				
			
			Verordnung an sich gantz gemäß, als 
wohin auch anfänglich die Gesellschafften junger 
bey den Bischöffen sich aufhaltender Leute, 
woraus hernachmahls die Canonicat-Stiffter 
geworden, gezielet haben. |  | 
|  | Als bey den 
				Deutschen und Francken, 
desgleichen anderwerts in 
				Europa die 
Wissenschafften auch so gar bis auf Lesen und 
Schreiben im gemeinen Wesen sich verlohren 
hatten, hat sich doch etwas davon bey der so 
genannten Geistlichkeit erhalten. Dahero ward 
von einigen, die sie mit reichen Einkünfften 
begabten, sonderlich von dem Fränckischen 
Könige, Carln dem grossen, dahin gesehen, daß 
in den geistl. 
				Stifften ein und anderer gelehrter 
Mann seyn und von denen milden Stifftungen 
hinlänglich unterhalten werden möchten. Diese 
nun solten nicht allein ihre Ordens-Brüder; 
sondern auch anderer Leute Kinder, darunter 
auch grosser 
				Fürsten und 
				Herren ihre Printzen 
und 
			Söhne, in guten Künsten, Sprachen und 
Wissenschafften 
			unterrichten, und also Schule 
halten; dahero sie Scholastici, Schulleute, 
genennet wurden: wie denn auch der Nahme 
Dom-Scholaster noch in den Hoch-Stifften 
bekannt ist, und wer ihn hat, gute Einkünffte 
ziehet, ob er sich gleich um das Schulwesen gar 
nicht bekümmert. |  | 
|  | Man 
				bauete also an die Kirchen der 
				Stiffter 
und 
			Klöster andere Bequemlichkeiten zum 
Unterricht der Jugend, darinnen alle, die es 
begehrten, ohne Unterscheid, in Sprachen, 
Künsten und Wissenschafften 				
				unterwiesen 
wurden. Die Vorsteher derselben hiessen 
Scholarchae, d.i. Schulregenten. Und eben 
dadurch ist es geschehen, daß in den mittlern 
Zeiten alle Wissenschafft fast in den 
			Klöstern 
allein beschlossen gewesen, und die 
Ämter, 
wobey einige Gelehrsamkeit erfordert wurde, 
allein mit 
				Geistlichen bestellet worden. Wiewohl 
mit dem Lauff der Zeit sothane Stifftungen immer 
mehr von ihren 				
				Zweck verfallen und die 
Wissenschafften in den meisten Theilen von 
Europa fast gar verloschen, oder so ja etwas 
davon übrig geblieben, in die entsetzlichste 
Wortklaubereyen und in den Mischmasch der 
Gottes-Gelahrtheit mit der Aristotelischen 
Philosophie verkehret worden, woraus die 
beschriebenen Scholastici, von welchen am 
gehörigen Orte, entstanden sind. |  | 
|  | In solchem elenden Zustande blieb die 
Gelehrsamkeit; bis, durch Zerstörung des 
Orientalischen Kayserthums, die Zerstreuung der 
griechischen 
			Gelehrten, und die um selbe Zeit 
erfundene 
Buchdruckerey dem gelehrten Wesen 
bey uns ein neues 
				Leben gegeben, welches durch 
die bald hernach erfolgte Reformation mächtig 
aufgewecket, endlich zu einer solchen Höhe 
gestiegen, |  | 
|  | {Sp. 1479|S. 754} |  | 
|  | darüber man sich zu verwundern hat. 
Nunmehr ist es unter uns so ferne, daß wir über 
Mangel an Schulen zu klagen hätten, daß viel 
mehr tieffeinsehende Männer wünschen, daß 
derselben weniger, und die beybehalten würden, 
besser eingerichtet wären. |  | 
| Arten | Es sind aber derselben mancherley. Jedoch 
theilet man sie vornehmlich |  | 
|  | 
| 1) | in 
hohe Schulen oder
				Academien, und in niedrige Schulen (SCHOLAS 
INFERIORES); und diese wiederum |  |  | 
|  | 
| 2) | in öffentliche Schulen 
(SCHOLAS PUBLICAS) und in Privat- oder 
Winckel-Schulen (SCHOLAS PRIVATAS); die 
öffentlichen |  |  | 
|  | 
| 3) | in gemeine oder Trivial-Schulen (SCOLAS TRIVIALES), und 
höhere 
Schulen, als Gymnasien, 
			
			Ritter-Academien etc.; 
desgleichen |  |  | 
|  | 
| 4) | in Stadt- und Land- oder 
Fürsten-Schulen; |  |  | 
|  | 
| 5) | in deutsche und 
lateinische Schulen; und |  |  | 
|  | 
| 6) | in Knaben-Schulen 
(SCHOLAS PUERILES) und Mägdlein- oder 
Jungfrau-Schulen. |  |  | 
| deutsche Schulen | Unter allen aber sind wohl die deutschen 
Schulen die niedrigsten, als in welchen die Jugend 
weiter nicht, denn nur in dem nöthigen 
Christenthum, darneben im Lesen, Schreiben und 
Rechnen unterwiesen wird. Es lassen sich solche 
Schulen füglich in zwo Classen theilen; in der 
ersten Classe wird die Jugend unterwiesen in 
solchen 
				Dingen, welche den Menschen zieren und 
im 				
				Alter nöthig und nützlich sind, als Lesen und 
Schreiben der deutschen Mutter-Sprache, 
Rechnen, Höflichkeit der Sitten und was dazu 
gehöret. |  | 
|  | In der andern Classe stehen beyde Knaben 
und Mägdlein, und werden allerseits 
angehalten |  | 
|  | 
| 1) | zum Gebet, daß sie GOtt 
mit seinem 
				Heil. 
				Geist erleuchten, für Irrthum 
behüten und in seine 				
				
				Wahrheit leiten wolle. |  |  | 
|  | 
| 2) | Zum fleißigen Bibel-Lesen, daß sie mit Timotheo von Jugend auf die 
heil. Schrifft wissen, und daraus lernen den 
wahren Glauben und ein Christl. Gottsel. 
Leben. |  |  | 
|  | 
| 3) | Zum Lobe GOttes; daß 
sie lernen anstimmen schöne Psalmen und 
Lobgesänge, sintemahl der HErr aus dem Munde 
der Jungen und Säuglinge ein Lob bereitet. |  |  | 
|  | 
| 4) | Zur Erlernung und 
unablässigen Wiederholung des Catechismi, weil 
darinnen die Hauptstücke der Christlichen Lehre 
verfasset sind. |  |  | 
|  | Wie nun diese 
				Unterweisung allen Menschen 
ohne Unterscheid nützlich und nöthig, ja 
unentbehrlich ist: so kan es denen nicht genung 
verdancket werden, die darauf bedacht sind, wie 
solcher Schulen mehr angerichtet und mit 
gehörigen Fleiß gewartet werden, wozu die 
löblichen Exempel, die uns daheim und bey 
andern benachbarten Völckern für Augen 
schweben, stattliche Anleitung geben. |  | 
| Trivial- und höhere Schulen | Von denen Trivial- und höhern Schulen 
wollen wir hier nur überhaupt und was zur Historie 
der Schulen gehöret, etwas beybringen. Um die 
Jahre 813 nach Christi Geburth, war es noch gar 
schlecht in Deutschland mit dergleichen Schulen 
beschaffen. Die Christliche Religion florirte zwar ie 
länger ie mehr, von den schönen Wissenschafften aber wuste man wenig oder nichts. Die 
Grammatick oder Lateinische Sprache
und die 
Arithmetick waren das eintzige, so man in Schulen 
der Jugend einpflantzte. Nach der Zeit aber hat 
sich das Schulwesen in bessern Stand gesetzt: 
denn wie die Künste und Wissenschafften höher 
stiegen und mit curieusen und nützlichen 
Erfindungen erweitert worden: so hat |  | 
|  | {Sp. 1480} |  | 
|  | man auch die Schulen mit bequemern 
Lehrarten erweitert; wiewohl nicht zu leugnen, daß 
auch dazumahl noch manches in den Schulen 
vermisset worden, und man mag wohl sagen, daß 
selbiger Zeit nicht einmahl auf 
				Academien so viel 
von freyen Künsten gelehret worden, als jetzt die 
Jugend in Gymnasien höret. |  | 
| Gymnasien | Was aber vor 				
				
				Wissenschafften auf unsern Gymnasien zu treiben, ist leicht 
aus dem Endzweck derselben, da junge Leute zu den
			academischen 
				
Studien sollen zubereitet werden, 
zu urtheilen. Es gehören die Wissenschafften der 
allgemeinen Gelehrsamkeit, welche aus den 
schönen Wissenschafften und Philosophie 
bestehet, dahin, daß die Jugend in den Sprach-Wissenschafften, in den historischen Disciplinen, 
auch in der Philosophie 
			unterrichtet wird, daraus 
nach Anleitung der 
				Klugheit solche Stücke zu 
lesen, die nach Beschaffenheit der künfftigen 
academischen Studien am nöthigsten sind. Daß 
man auf einigen so genannten academischen 
Gymnasien Professores in der Theologie, 
Rechtsgelehrsamkeit und Medicin gesetzet, 
scheinet eine Sache von keinem sonderlichen 
Nutzen zu seyn, weil man in der allgemeinen 
Gelehrsamkeit gnug zu thun findet, und zu den 
höhern Facultäten auf Academien noch Zeit ist, 
und wäre dahero rathsamer, wenn man jungen 
Leuten, die auf Academien gehen wollen, eine 
Einleitung zu den academischen Studien 
gäbe. |  | 
|  | Wer diese Schulen besuchen will, muß drey 
Stücke vermögen: |  | 
|  | 
| 1) | eine hurtige 
Natur; |  
| 2) | ein fähiges Ingenium, 
und |  
| 3) | eine fleißige 
Unterrichtung. |  |  | 
|  | Die beyden erstern werden noch nicht 
hinreichend seyn zu einer gründlichen 
Gelehrsamkeit zu gelangen, wenn nicht die 
Unterrichtung dazu kommt, wie das Schleiffen 
oder Polieren zum Diamant. Manche wolten wohl 
gerne ihre 
			Söhne zu galanten Staatsleuten 
auferziehen; es fehlt ihnen auch weder an Mitteln 
noch an Schulen, nur die drey Säulen, welche die 
Schulen unterstützen, als |  | 
|  | 
| 1) | die 
Furcht GOttes als der 
Weißheit Anfang, |  
| 2) | die Sprachen und Künste 
und |  
| 3) | die 
Zucht und 
Ehrbarkeit, |  |  | 
|  | wollen ihnen nicht gefallen. Die 
Gottesfurcht 
gehört, ihrer 
				Meynung nach, nur vor 
				Geistliche; 
die lateinische Sprache vor Doctores, Licentiaten 
und Magisters; die Disciplin und 
Zucht aber nur 
vor Sclaven. |  | 
|  | Das ist nun ein widriges Argument, auf der 
einen Seite die Gelehrsamkeit suchen, auf der 
andern Seite aber die Gottesfurcht und lateinische 
Sprache nicht würdig schätzen, daß man darüber 
solte den Kopff zerbrechen. Es mag aber einer 
seyn von adelichen oder bürgerlichen Stande, 
er mag eine Neigung haben zum Etaat, zur Militz, 
zur Schreiberey, zur 
Kauffmannschafft oder zum 
				Handwerck, so wird er den Nutzen der erlernten 
lateinischen Sprache empfinden, wenn er auch 
nur die ersten 
				Gründe recht gefasset hat. |  | 
|  | Man siehet also, wie viel daran gelegen sey, 
daß Obrigkeiten solche Trivial-Schulen, 
Pädagogia und Gymnasien anordnen, darinnen 
die ersten Gründe, das Vestibulum, Tyrocinium, die Grammatick und Dialectick, ingleichen der 
Anfang der Dichter-Kunst, und andere Ubungen in 
gebundener und ungebundener 
				
				Rede und 
					Schrifften, nebst der Rechenkunst, 
Geographie 
und Historie nicht ohne sonderbahren Nutzen der 
Jugend vorgetragen und beygebracht 
werden. |  | 
|  | {Sp. 1481|S. 755} |  | 
|  | Ob auch schon einer nicht eben 
				Profeßion 
machen solte von der lateinischen Sprache, so 
wird er doch fühlen, wie sie den Verstand schärffe. 
Insonderheit wird es ihn erfreuen, wenn er seiner 
wenigen Latinität u. Wissenschafft wegen im 
gemeinen Wesen mit mehrerm Respect wird 
angesehen und vor andern zu 
Ehren-Ämtern 
herfürgezogen und erhaben werden. |  | 
| hohe Schulen | Endlich sind die hohen Schulen oder
				Academien und 
			
			Universitäten, die ihren Nahmen 
daher führen, weil daselbst in allen vier 
Facultäten, der Theologischen, Juristischen, 
Medicinischen und Philosophischen, durch hiezu 
bestellte gelehrte Leute öffentlich gelehret, und 
die, so in solchen Wissenschafften sich genug 
geübet, zum Zeugniß ihres Fleisses und 
				Geschicklichkeit zu denen Academischen Ehren 
und Titeln eines Magisters, Licentiaten, und 
Doctors erhoben werden. Ein mehrers hiervon 
siehe den 
				Artickel
				Academia im I
				Bande, 
p. 238 
u.f. ingleichen 
			
			Universität. |  | 
| Aufsicht | Weil nun die Schulen solchergestalt eine 
beständige Fortpflantzung solcher Leute sind, die, 
dem Vaterlande im 
geist-und 
weltlichen Stande zu 
dienen, erzogen werden; so ist leicht zu erkennen, 
was dem gemeinen Wesen daran gelegen, daß 
dieselben wohl bestellet, und beydes Lehrende 
und Lernende in gehöriger Zucht und 
				Ordnung 
erhalten werden. Woraus denn folget, daß die 
höchste Obsicht über dieselbe der 
hohen Landes-Obrigkeit sonderlich obliege, und niemand befugt 
sey, ohne derselben Wissen und Bewilligung sich 
einige, zumahl öffentl. Schulen anzurichten. |  | 
|  | Absonderlich kan im 
				
Röm. Reiche keine hohe 
Schule ohne die 
				Kayserl. Confirmation gestifftet 
werden. Wozu bey den Römisch-Catholischen 
über das auch die Päbstliche Bestätigung 
erfordert wird. Land- und Fürsten-Schulen 
hingegen werden von dem 
				Landes-Herrn mit 
Zuziehung der Stände angerichtet, und nach 
dessen Anordnung visitiret und erhalten. In denen 
geringern Stadt-Schulen aber werden die 
Präceptores von denen Patronen bestellet, und 
stehen solche bey denen Protestanten und der 
des Superintendenten und des Consistorii 
Aufsicht. |  | 
| Vermögensrecht | Ubrigens werden die Schulen und ihre 
				Güter 
als milde Stifftungen angesehen, und die 
Schulbedienten unter den geistlichen Stand 
gerechnet, daher sie mit denselben gleicher 
Vorrechte und Befreyungen genüssen. |  | 
| Förderung | Warum bey einer solchen Menge Schulen, 
die unter uns und allenthalben anzutreffen, so 
wenig rechtschaffene Gelehrten aufkommen, mag 
unter andern daher rühren, daß kein gnugsamer 
Unterschied unter denen Lernenden gebrauchet, 
und jedermann, ohne Prüfung seiner Neigung und 
Fähigkeit, zum 
Studiren gelassen, oder aus Privat-Interesse wohl wider seinen Willen darzu 
angehalten wird; da doch viel mehr vernünfftige 
Eltern, oder, welche es besser 
			verstehen solten, 
Lehrer auf Schulen, bey Zeiten einen Ausschuß 
unter den Lernenden machen, und diejenigen, bey 
denen zu dem Studiren keine natürliche Fähigkeit 
oder auch wohl gar keine 
					Begierde vorhanden, zu 
guten Künsten und 
				Handwercken, damit sie 
hernachmahls sich und dem Vaterlande dienen 
könten, verweisen solten. Allein gewinnsüchtige 
Präceptores, (mit welchem Laster die meisten 
behafftet,) unterlassen mit gutem Bedacht eine 
solche Wahl, und lassen einen jeden aus 
einer |  | 
|  | {Sp. 1482} |  | 
|  | Classe in die andere wandern, damit sie, 
wenn sie eine starcke Anzahl in ihrer Classe 
haben, von solchen fein viel Angebinde, 
Nahmens- Tages- Neujahrs-Gelder, und wie die 
Schulaccisen alle heissen, erheben können. |  | 
|  | Ferner mag es herrühren, daß Leute zu 
Lehrern erwählet werden, die sich zum 
Schulwesen nicht schicken; daß die in den 
Schulen gebrauchte Ordnung der 
				Unterweisung 
selten so beschaffen, daß allen zugleich ein 
Genügen gethan werden kan, wodurch hurtige 
				
				Gemüther aufgehalten, die trägen verabsäumet, 
oder wohl alle zugleich übel gewartet werden; 
endlich daß ein rechtschaffener Fleiß, so wohl bey 
denen Lehrenden, als bey den Lernenden, 
meistentheils wenig Ermunterung und Belohnung 
zu hoffen hat. |  | 
|  | Allein so groß und unglaublich der 
Schade 
auch immer ist, welchen eine 
				Republick bey so 
bestallten Sachen darunter leiden muß: so ist 
doch wohl so leicht keine 
Hoffnung besserer 
Zeiten vorhanden, wofern nicht 
hohe Obrigkeiten 
selbst anfangen, den Schaden Josephs zu 
Hertzen zu nehmen, wofern man nicht das 
Vorurtheil der  
				menschlichen Autorität und den 
grossen Respect für das Alterthum ableget, und in 
einem gewissen darzu angelegten Seminario auf 
Academien rechtschaffene Leute dazu erziehen 
lässet. |  | 
|  | Es haben zwar viele aufrichtige und um das 
				
				gemeine Beste bekümmerte 
				Männer Anleitung 
gegeben, wie das Schulwesen in eine gute 
Verfassung zu setzen; allein alle solche 
wohlmeynende und nützliche Erinnerungen 
bleiben meistens pia Desideria, ausser daß in den 
			
			Brandenburgischen und Hannöverischen 
Landen 
Hand zu solcher Verbesserung angeleget worden. 
Doch muß man die Schulen selbst wegen der 
Fehler und Laster bey Lehrenden und Lernenden 
nicht verwerffen, noch das Kind mit dem Bade 
ausschütten, wie Valentin Weigel, Christian 
Hoburg und andere sollen gethan haben, deren 
harte und bittere 				
				Worte wider die Schulen hin und 
wieder angeführet und widerleget werden. |  | 
| Privat- oder öffentliche Schulen? | Den Gebrauch der Schulen in einer 
				Republick 
verwirffet Hobbesius in Leviathan … welchen 
Rechenberg in einer besondern 
				Disputation … 
widerleget. Es wird aber dabey die Frage 
aufgeworfen, ob Privatschulen den öffentl. oder ob 
öffentl. Schulen den Privatschulen vorzuziehen 
sind? da denn von einigen das erstere, von 
andern aber das letztere bejahet wird. Wenn aber 
von Privat-Schulen 
			geredet wird, so werden nicht 
solche verstanden, die etwan ein verdorbener 
Soldate, Krahmer, 
				Handwercker, Verschwender, 
Bancorutirer oder sonst verdorbener 
Mensch, der 
etwas 
				schreiben und rechnen, und sonst nicht 
weiter fortkommen kan, in einer 
Stadt oder 
				Gemeinde anrichtet; sondern solche, die von 
einem, der die dazu gehörige 
				Geschicklichkeit 
besitzet, und bey der Jugend den verlangten 
				Nutzen schaffet, errichtet werden. |  | 
|  | Diejenigen, welche die Privat-Schulen den 
öffentlichen vorziehen, führen diese 
				Gründe 
an: |  | 
|  | 
	
		| 1) | Unter dem grossen Hauffen in öffentlichen 
Schulen gehet es öffters seltsam durcheinander 
und paßiret vieles 
		unordentliches Wesen: 
Dergleichen darff man nicht von denen in die 
Enge eingeschränckten Privat-Schulen 
vermuthen. |  |  | 
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		| 2) | In den öffentlichen Schulen werden 
gemeiniglich auf Seiten der Schüler 
		schädliche 
Saamen von |  |  | 
|  | {Sp. 1483|S. 756} |  | 
|  | 
|  | Simultäten, Hoffart, Neid, 
Zanck, Mißgunst, Betrug, Unfreundlichkeit und 
Unhöflichkeit etc. ausgesäet: solcher Saamen kan 
sich in der Privat-Schule nicht so weit 
ausbreiten. |  |  | 
|  | 
| 3) | In den öffentlichen 
Schulen lauffen viele böse 
Gesellschafften mit 
unter, da einer den andern verführet: welches in 
Privat-Schulen ungleich weniger zu besorgen 
ist. |  |  | 
|  | 
| 4) | In der öffentlichen Schule, 
darinnen allerhand Knaben durcheinander sitzen, 
kan man schlechte Höflichkeit, anständige 
Sitten 
und Conversation vermuthen: hingegen ein Privat-Präceptor weiset viel eher seine wenige Discipel 
an zur Modestie und Civilite. |  |  | 
|  | 
| 5) | In öffentlichen Schulen 
treibet man die Knaben mit harten Schlägen zum 
				Gehorsam, und schrecket manchen ab durch 
öffentliche scharffe Correctionen. |  |  | 
|  | Diejenigen hingegen, welche die öffentlichen 
den Privat- und Winckel-Schulen vorziehen, 
führen folgende 				
				Ursachen an: |  | 
|  | 
| 1) | In einer öffentlichen 
Schule hat die Obrigkeit durch kluge und 
verständige Leute alles in gewisse 
				Ordnungen 
abgefaßt, was und wie man die Jugend lehren 
soll: in Winckel-Schulen hingegen weiß man von 
keiner Ordnung, indem sich viele nach eigenem 
Gefallen des Lehrens anmassen, ohne Rath und 
Urlaub der Obrigkeit. |  |  | 
|  | 
| 2) | In öffentlichen Schulen 
prüfet man vorher der Präceptoren 
Geschicklichkeit und 
				Gelehrsamkeit und fraget 
nach ihren Zeugnisse von aussen her: ohne 
dergleichen Prüfung und erforderte Zeugnisse, 
lehren die Präceptoren in Privat-Schulen, wie sie 
wollen. |  |  | 
|  | 
| 3) | In öffentl. Schulen haben 
die 
				
				Herren geistlichen und weltlichen Scholarchen 
die Inspection und halten zu bestimmten Zeiten 
ihre Visitationen und Examen: die Privat-Schulen 
besuchet hingegen niemand; man weiß auch 
nichts von Examen in denselbigen. |  |  | 
|  | 
| 4) | In den öffentlichen 
Schulen werden die Mangelhafften stets 
verbessert und die Präceptoren zum Fleiß 
angehalten, wie auch zur Rechenschafft ihres 
Amts halben: in den Privat-Schulen hingegen 
bekümmert sich niemand um der 
				Lehrer 
Verrichtung. |  |  | 
|  | 
| 5) | In öffentlichen Schulen 
muntert man die Jugend auf zum meditiren, 
declamiren, certiren, da man sie aus einer Classe 
in die andere fortrücken lässet; es werden auch 
die Fleißigen vorgezogen, mit Lobe erhoben und 
mit Preissen beschencket, darzu man etlicher 
				Orten besondere Medaillen präget: in Privat-Schulen hingegen weiß man von keinem 
Fortrücken in höhere Classen, und andern 
Preissen; jedoch wollen viele 
			Gelehrte nicht 
rathen, daß man die Knaben solle certiren lassen, 
viel weniger daß man dieselben wegen einer 
wohlgefaßten Lection loben und andern zum 
Exempel vorstellen solle, weil dadurch auf Seiten 
der Knaben die Eigenliebe nicht gedämpffet, 
sondern vielmehr geheget würde. |  |  | 
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| 6) | In öffentl. Schulen werden 
die Knaben von guter 
				Art einander bekannt und 
währet hernach solche Schul-Freundschafft 
zwischen ihnen Lebenslang, welches dem 
				gemeinen Wesen nützlich ist: hingegen giebt es in 
Privat-Schulen wenig Gesellschafft, und darff man 
daher nicht grosse Freundschafft vermuthen. |  |  | 
|  | Aus diesen und andern Ursachen mag es 
auch geschehen, daß einige Städte ihre 
öffentliche 
lateinische und deutsche Schulen mit 
allen 
				Nothwendigkeiten versehen, und hingegen 
die Winckel-Schulen gäntzlich abschaffen; 
andere |  | 
|  | {Sp. 1484} |  | 
|  | hingegen die Privat-Schulen zwar nicht 
gäntzlich verbieten, aber doch nicht geschehen 
lassen, daß sich jemand ohne Wissen und Urlaub 
der Obrigkeit erkühne, dergleichen Privat- und 
Winckel-Schulen anzulegen. |  | 
|  | Es finden sich aber auch verschiedene, die 
weder den öffentlichen noch Privat-Schulen 
beypflichten. Ihr Rath zielet dahin, man solte 
solche Schulen und 
	Collegia anrichten, darinnen 
nicht mehr als 10, aufs höchste 12 Scholaren 
				unterwiesen würden. Und in der 
	That würde 
sothanes Schulwesen bey der denen 
Lehrmeistern und Discipeln gar 
profitable seyn: 
Denn ein Präceptor kan eher eine kleine Anzahl 
Schüler, als eine grosse Menge, die er öffters 
selbst nicht mit 
				Nahmen kennet, unter Augen 
haben; und die Scholaren könten in vielen 
				Dingen 
besser, als in gemeinen Schulen 
			unterrichtet 
werden, nehmlich in Übungen der Gottseligkeit, im 
Himmelslauf, 
Geographie, Feldmessen, 
Fortification, Visiren, Zeichnen, in der 
				
Weltweißheit, Singekunst, allerhand 
mechanischen Künsten, in guten Sitten, u.s.f. |  | 
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