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Quellenangaben |
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Moralische Abhandlung von Verstorbenen.¶ |
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In der natürlichen Rechtsgelehrsamkeit handelt
man auch von den
Pflichten gegen die
Verstorbenen: Ob man sie begraben; oder
unbegraben liegen lassen
soll? Grotius handelt de
Jure belli et pacis … von dieser
Sache weitläufftig,
und
meynet, daß man die Toden begrabe, käme
von dem willkührlichen
Völcker-Recht her, welches
die
Völcker unter sich eingeführet hätten. Die
Ursache aber, warum man diesen
Gebrauch
angenommen, wäre gewesen, weil man gesehen,
daß der Mensch vor dem
unvernünfftigen Vieh
einen
Vorzug habe, und sich daher nicht schicken
würde, wenn man ihn wie das Viehe
wegschmeissen
wolte. |
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Diesen stimmt Kulpis in dem Collegio Grotiano
… bey. Andere, welche
erkennen, daß man kein
besonderes und von dem
natürlichen Rechte
unterschiedenes Völcker-Recht habe, können
diesen
Grund nicht annehmen, und suchen also die
Sache aus einem andern herzuleiten. |
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Sie
sagen, man könnte diese Pflicht zu den
allgemeinen Pflichten der Gefälligkeit gegen andere
rechnen, welche darauf beruhe, daß weil ein
Mensch bey seinen Lebzeiten einen Abscheu
empfinde, wenn er daran gedächte, man werde ihn
wie ein Vieh nach dem
Tode hinschmeissen, und
also gerne sähe und |
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{Sp. 2135|S. 1081} |
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wünschte, daß man dieses nicht
thun, und den
Leib vielmehr begraben möchte, so könte man ihm
nach dem Tode leicht solche Gefälligkeit
erweisen. |
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Doch ist man auch hier wegen der Gefälligkeit
unterschiedener
Meynung.
Thomasius in
Jurisprudentia divina … widerleget die Meynung
derer, welche das Begräbniß der Toden aus einem
natürlichen Gebot herleiten wollen, und hält dafür,
daß das unter den
Christen gebräuchliche
Begräbniß dem
Rechte der Natur nicht zuwider sey
und
gantz sicher von ihnen könte behalten werden,
weil sie in der Biblischen Historie sehen, daß die
Menschen von den ersten
Zeiten nach Erschaffung
der Welt begraben worden sind; das aber auch
andere Völcker, welche ihre Leiche auf andere Art
zur Erde bestatten, nicht wider die Göttlichen
allgemeinen Gesetze handelten. |
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Bey dieser Controvers, müssen wir zwey
Stücke voraus setzen, davon das eine ist: Ob man
den Toden
Pflichten erweisen könne? Welches von
vielen
geleugnet wird, weil sie selbige anzunehmen
nicht im
Stande wären. Es
erinnert aber
Buddeus in
element. philos. pract. … nicht ohne
Ursache, es
wäre eben nicht
nöthig, daß derjenige, welchem ein
Recht zukommen
solte, solches auch empfinden
und
verstehen müste, wie man dieses an kleinen
Kindern und rasenden Personen sehen könte. |
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Vors andere ist vorher zu untersuchen: Was
man durch das Begraben verstehet. Denn man kan
solches in weiterm
Verstande nehmen, daß man
den Leichnam an einen besondern
Ort
verwahre,
man mag ihn selber in die Erde scharren; oder ihn
vorher verbrennen, wenn er nur nicht den Thieren
hingeworffen würde; oder man verstehet durch das
Begräbniß insbesondere die Einscharrung in die
Erde. |
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Geht es nun an, daß man den Toden Pflichten
erweisen könne, und nimmt das Begraben in
weitern Verstande, so ferne man sie nicht vor das
Vieh hinwerffe, so wäre die Frage also einzurichten:
Ob man
schuldig sey, die Toden aus dem Wege zu
schaffen, daß sie von den unvernünfftigen Thieren
nicht mögen gefressen werden? |
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Es geschicht dieses bey allen Völckern, daß sie
ihre Toden bestatten; nur ist die Frage: Ob sie
dieses aus einer natürlichen
Schuldigkeit; oder aus
einer blossen
Gewohnheit thun? So viel ist
gewiß,
daß es einem Menschen in seinem
Leben zuwider,
wenn man ihm sagen solte, es würde nach dem
Tode sein Leichnam den Thieren hingeworffen
werden, und er lieber siehet, wenn man dieses nicht
thäte. Hiermit hat man einen
Grund, daß man ihm
durch das Begräbniß einen Gefallen erweist; wie
man nun nach dem natürlichen Rechte dem andern
Gefälligkeiten zu erweisen
verbunden ist, wenn
gleich dieses eine
unvollkommene
Verbindlichkeit
ist; also soll man ihm
billig auch diesen Gefallen
erweisen, daß man seinen Leichnam nicht den
Thieren zu fressen gäbe. |
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Es kan nicht eingewendet werden, daß der
Tode davon nichts fühle. Denn wir haben oben
schon angemercket, daß der
Mangel des
Verstandes und der
Empfindung das Recht noch
nicht aufhebe. Meynt man, daß Verlangen begraben
zu seyn, käme aus einer blossen Einbildung, indem
jedoch der Leib unter der Erden von den Würmern
gefressen würde, so verhindert auch dieses die
Pflicht nicht, |
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{Sp. 2136} |
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indem wir nicht nur zu solchen Gefälligkeiten,
die ihren
wahren und
natürlichen Grund, sondern
auch zu denen, die in der Einbildung bestehen,
wenn sie nur nichts
ungerechtes in sich halten,
verbunden sind. |
Man lese von dieser
Materie
weiter nach Willenberg in sicilimentis jur. gentium
prudentiae … welcher auch die dabey
vorkommende Fragen untersuchet; und
Hochstetters
disput. de officio erga defunctos
secundum legem naturae,Tübingen 1701.¶ |
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Wir müssen auch nunmehro zur¶ |
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Theologischen Abhandlung¶ |
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fortgehen, wobey wir zuerst die besondern
Meynungen
verschiedener
Gottesgelehrten von den
Toden, oder Verstorbenen anführen, und alsdenn
dieselben nach der Dogmatischen Theologie
betrachten werden, wobey wir jedes mahl so viel,
nach der geistlichen Hermenevtic,
erklären
wollen
als zu unserm Vorhaben
nöthig seyn wird. |
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Die
Meynungen einiger Gottesgelehrten in
Absicht auf die Toden, sind sonderbar, und dürffen
nicht mit Stillschweigen übergangen werden. Der
ungenannte
Verfasser der Betrachtung von dem
mittlern Zustande der Seele nach ihrem
Abschiede, welche Gottfried Arnolden zum
Urheber haben soll, behauptet fast durchgängig
solche
Dinge, welche der reinen
Evangelischen
Lehre entweder
gantz zu wieder sind, oder doch
anstößig seyn können. |
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Sein
Vortrag ist dieser: Die gemeine Lehre, daß
die Verstorbenen entweder in den Himmel oder in
die Hölle kämen, sey gantz
falsch. Denn eigentlich
komme keiner alsbald nach dem Tode, in den
Himmel oder in die Hölle, sondern alle und jede
Seelen
müsten erst in die Reinigungs-Örter, die
Frommen zwar in etwas gelindere, die von dem
peinlichem Feuer befreyet wären; die
Bösen aber in
ängstliche und mit Feuer erfüllete. |
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Dieses alles getrauet sich der Verfasser nicht
eigentlich aus der
Heiligen Schrifft zu
beweisen,
sondern er gründet alles auf etliche Zeugnisse der
Kirchen-Lehrer und Mysticker, mit welchem das
gantze
Buch erfüllet ist. Überhaupt scheinet der
Endzweck des Verfassers gewesen zu seyn,
allerhand Fabeln wieder einzuführen. |
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Dergleichen trifft man … häuffig an, da er
behauptet: Das grosse
Reich
der Toden sey in unterschiedliche
lufftige und
feurige
eingetheilet,
und die Seelen der Verstorbenen hätten einen
Stern-Leib; alle Menschen müsten in die
Reinigungs-Örter, wo sie noch nach dem Tode vom
Teuffel versucht würden, und müsten alle Grade
des Christenthums durchgehen, biß sie
vollkommen
würden. Die Seelen der Verstorbenen, so wohl
böser als
guter, erschienen in der
Gestalt ihres
vorigen Leibes, sie hätten noch
Lust an ihren
vorigen Dingen, und sehnten sich darnach. |
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Die Verstorbenen Heiligen,
schreibt er …,
flössen auf eine besondere Art in unsere Seele ein,
und man könte durch seine
Einbildungs-Krafft
machen, daß sie erscheinen müsten, sie
wüsten
von allen unserm
Thun, legten vor uns Vorbitten ein,
und man thäte sehr wohl, wenn man sich mit ihnen
bekannt machte, und sie darum anspräche, ja man
sey auch sonst schuldig vor die Verstorbenen zu
beten. |
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Mit dergleichen Meynungen |
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{Sp. 2137|S. 1082} |
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macht sich der Verfasser breit, u. das meiste,
was in dieser
Schrift einen Schein hat, ist aus den
Kirchen-Väter angenommen, oder vielmehr alles,
was sie anstößiges haben, mit gröstem
Fleisse
zusammengesucht worden. |
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Zu Anfange des
gegenwärtigen
Jahrhunderts
ist auch die
Frage aufgeworffen worden: Ob die
Verstorbenen Heiligen im Himmel vor ihre
Hinterlassene auf Erden insgemein und
insonderheit beten? |
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Einige haben dieses behaupten wollen, andere
aber haben demselbigen wiedersprochen, und
davor gehalten, man hätte zu dieser
Meynung gar
keinen
Grund, worüber etliche Streitschrifften zum
Vorschein gekommen. Es kan auch nicht
geläugnet
werden, daß verschiedene rechtschaffene
Theologen unserer Kirche nicht abgeneigt von der
Meynung gewesen, daß die Seligen im Himmel vor
ihre Hinterlassenen auf
Erden beteten. Doch wurde
nachgehends insbesondere von etlichen darüber
disputiret. |
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Es gab nehmlich 1707 Hildebrant besondere
Gedancken über die Frage: Ob die verstorbenen
Heiligen vor die Menschen auf Erden beteten?
heraus, darinne er solches Gebet behauptete.
Diesem setzte 1710
M. David Herrmann entgegen:
Bessere Gedancken, ob die verstorbenen Heiligen
vor die Menschen auf Erden beten? |
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Jener antwortete 1713 in der Fortsetzung der
besondern Gedancken, untersuchte seines Gegners
Gründe, und brachte Zeugnisse verschiedener
Theologen an, so eben dieser Meynung gewesen;
worauf 1714 Hermann noch weiter
herausgab:
Deutliche Erörterung der Frage: Ob die Heiligen im
Himmel vor ihre Hinterlassenen auf Erden
insgemein, und insonderheit beten? Auf Begehren
entworffen von einem Diener des göttlichen
Worts. |
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Dieses ist der Streit, welchen zwey
Gottesgelehrte unserer Kirche hierüber geführt
haben, wovon wir bald eine nähere
Untersuchung
der Frage selbst anstellen wollen. Jetzo wollen wir
erst noch anmercken, daß unter die
Gebräuche und
Meynungen der Griechischen Kirche, die nach dem
Pabstthume schmecken, auch das Gebet vor die
Verstorbenen, zu rechnen. |
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Die Griechen beten vor dieselben so wohl
gleich nach deren Abschied; als bey der Messe.
Denn sobald jemand verschieden ist, wird der
Priester geholet, und wenn derselbe ankommt,
nimmt er das Rauchfaß mit dem Rauchwerck, und
beräuchert den
Cörper, da denn
unterdessen die
Anwesenden einige Seuftzer und das Vater Unser
beten. Hierauf werden einige kurtze Lieder
gesungen, welche dahin gehen, daß
GOtt der Seele
des Verstorbenen
gnädig seyn, und derselben an
dem Orte der Seeligkeit ihre Ruhe verleihen wolle,
und wenn dieses geschehen, spricht der Priester
die Collecte und Gebet. |
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Indem man aber in der Griechischen Kirche,
einen mittlern
Zustand der Seele statuiret, und dafür
hält, daß einige Seelen der Frommen nach ihrem
Abschiede vom Leibe, wegen ihrer nicht
völlig
gebüsseten Sünden eine Zeitlang in einem
betrübtem Zustande seyn, und eine Züchtigung
ausstehen müsten, so ist man auf eine Vorbitte
vor solche Seelen gefallen, und bildet sich ein, es habe
selbige eine solche
Kraft, daß sie entweder eine
völlige Befreyung aus dem endlichen Zustande;
oder doch einige Linderung in demselben zu wege
brächte. |
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{Sp. 2138} |
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In der orthod. confessione … heißt es: |
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"Das ist bekannt, daß nicht wenig Sünder, aus
den Banden der Sünden erlöset werden; jedoch
nicht durch ihre eigene Busse; oder Bekänntniß;
sondern durch die Christliche Vorbitte, und
absonderlich durch das unblutige Opffer, welches
die Kirche insgemein vor Lebendige und Tode
täglich bringt, gleichwie auch Christus vor diese
eben so wie vor jene gestorben ist,„ |
wie denn auch Metrophanes
Critopulus, in Confess. … ausführlich davon
handelt. |
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Die Gebets-Formuln, deren sie sich zu
bedienen pflegten, lauten also: |
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Laß doch die Seele deines Knechts ruhen
mit den gerechten Geistern und bewahre sie
zum ewigen Leben, welches bey dir ist, |
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ingleichen: |
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Gieb doch dieser Seele eine Ruhe an einem
hellem Orte, an einem lustigem Orte, an dem Orte
der Erquickung wo keine Trübsal und Angst ist, |
wovon das eucholog. graec. …
nachzusehen ist. |
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Wir dürfen uns hierbey nicht aufhalten, weil wir
diese Meynung und Gebrauch vom Gebete der
Lebendigen vor die Todten beyläufig angeführt
haben, wir müssen vielmehr auf die obige Frage
wieder zurück gehen: Ob die Verstorbenen vor die
Lebendigen beten? Es sind von dieser Frage ausser
der oben angeführten Gottesgelehrten aus unserer
Kirche, noch andere Meynungen zum Vorschein
gekommen, welche wir kürtzlich berühren
wollen. |
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Es haben einige
geglaubt, daß die Apologie der
Augspurgischen Confeßion Art. III. der Vorbitte
vor die Todten favorisire, welches man aus der
Theologen zu Helmstädt gründlichen
Wiederlegung des Crypto-Papismi novae
Theologiae Helmstad so M. Stat. Buscherus zu
Hamburg drucken lassen zur Rettung der
Unschuld und Wahrheit auf Fürstl Befehl
gestellet und publiciret sehen kan. |
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Der Jesuit Gottfried Hannenberg hat in seiner
Theologia Controversa. Posen 1723 … vertheidigen
wollen: es sey keine Nation in der
Welt, die nicht vor
die Verstorbenen bete, anderer zu
geschweigen. |
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Von dieser Materie, nehmlich der Vorbitte der
Lebendigen vor die Verstorbenen, soll unten
weitläufiger gehandelt werden. |
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Es hat aber auch nicht an
Männern
gefehlt, welche behauptet haben: Die Verstorbenen beteten vor die
Hinterlassenen, und verträten sie bey GOtt. Selbst aus unserer Kirche haben
diese Meynung etliche behauptet, und wir glauben nicht, daß man deswegen Ursache
habe sie in die Ketzer-Rolle zu tragen. |
Was die
Sache selbst betrifft, so ist dieselbe
in den Observationibus Miscellaneis Lips. …
vorgenommen und untersucht worden. |
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Im Jahr 1727 ist allhier zu
Leipzig eine Schrift
unter dem
Titel zum Vorschein gekommen:
Erörterung der Frage: Ob die Heiligen im Himmel
für ihre Hinterlassene auf Erden insgemein und
insonderheit beten? Die
Historie der
Wiedergebohrnen in Sachsen hatte zu diesen
Fragen und derselben Erörterung Anlaß gegeben,
allwo viele kindische und leichtgläubige
Erzählungen vorkommen. |
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Beyde Fragen wurden von dem Verfasser
obiger Schrift mit Nein beantwortet. Bey der ersten
erinnerte der Verfasser, daß zwar sol- |
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{Sp. 2139|S. 1083} |
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che Meynung in unsern Symbolischen Büchern
den Papisten nachgegeben worden, es sey aber
nun ein
Argument
kai anthrōpon, und nicht pro voce
Ecclesiae sondern
doctorum, und folglich pro
intersperso zu halten. |
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Die Meynung von Mitgebung eines Grusses an
die Seelig-Verstorbenen ward gleichfalls von ihm
beyläufig gemißbilliget, und angemercket: Daß die
Papisten aus den bisherigen Neuerungen unter uns
schon manchen
Vortheil erhalten hätten. |
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Man ist aber nicht durchgängig mit seiner
angebrachten Distinction zu frieden gewesen, und
einige unter unsern Gottesgelehrten haben
geglaubt, der obgedachte Verfasser gienge zu weit,
wenn er die Frage schlechterdings
verneinete. Denn
da die
Liebe nimmermehr aufhöret, so wäre wohl
nicht zu
zweiffeln, daß die Seeligen im Himmel vor
die Glieder der Kirche auf Erden insgemein beten
sollten? Was aber in Ansehung der Vorbitte der
Seelig-Verstorbenen vor ihre Hinterlassenen ins
besondere von besagten Verfasser vorgebracht
worden ist, darinnen sind die meisten mit ihm einig,
und haben ihm nicht wiedersprochen. |
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Man findet auch an M. Georg Gottfried
Richters Catalogo testium veritatis, Leipz. 1727
einen Anhang: Schriftmäßige Gedancken von der
ungegründeten Special-Vorbitte der
abgeschiedenen Seelen im Himmel für ihre auf
Erden hinterlassene nahe Anverwandte, in
welcher Abhandlung gezeiget wird, daß diese
Meynung weder durch ein
Exempel, noch durch
eine
Schrifftstelle erwiesen werden könnte. |
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Wir wollen alles dieses, wovon wir nur jetzo
gehandelt haben, genauer ansehen, und diese
Meynungen überhaupt untersuchen. Die Sache ist
so beschaffen, daß wenn man sich davon eine
deutliche und distincte
Vorstellung machen; so dann
auch von dem darüber entstandenen Streit ein wohl
gegründetes
Urtheil fällen will; drey Stücke aus
einander zusetzen, und in
Erwegung zu ziehen
sind. |
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Das eine ist die Wichtigkeit der Frage, und da
betrift sie an sich selbst keinen Glaubens-Artickel.
Es kan die Sache so eingerichtet, vorgetragen, und
behauptet werden, ohne daß man damit der
Päbstischen Anruffung der Verstorbenen Heiligen
etwas einräumet. Man muß sie eigentlich unter die
Theologischen Problemata rechnen, wenn nur die
Frage an sich selbst recht eingerichtet ist. |
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Diese Einrichtung der Frage ist nun der andere
Umstand darauf man hier zu sehen hat. Es können
hier verschiedene Dinge zusammen kommen, die
man recht aus einander, und nicht in eins werffen
muß, woraus sonst eine Verwirrung entstehet, und
die Sache selbst nicht
gründlich kan entschieden
werden. |
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Ein anders ist es, ob die Verstorbenen, im
Himmel überhaupt vor die Menschen beten? Ein
anders: Ob dieses insonderheit vor die Seinigen,
und dieses entweder überhaupt oder in Ansehung
einer
gewissen
Noth geschehe, und was
dergleichen Umstände mehr sind, nach deren
Unterscheid auch die Frage distinct einzurichten,
und zu beantworten ist. |
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Kommt es zur Entscheidung und zur
Beantwortung, so muß man drittens sehen, woher
die Gründe darzu sollen genommen werden. Sie
beruhen entweder auf einen ausdrücklichen
Ausspruch der Heiligen |
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{Sp. 2140} |
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Schrift, oder auf gewisse
Principien, welche uns
die
Schrift, und die Beschaffenheit der Sache an die
Hand geben; daraus aber der
Beweiß durch
Folgerungen muß angestellt werden. |
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Bey der Beschaffenheit der Sache kommen
unter andern folgende Umstände vor: Ob es der
Zustand der Verstorbenen Heiligen im Himmel
zulasse, daß sie sich um das, was auf Erden
vorgeht, bekümmern? Woher sie eine Nachricht von
den Dingen auf Erden haben könnten? Wie die
Erkenntniß der vergangenen Dinge, ehe die Seele
vom Leibe getrennet, von der Erkenntniß dessen,
was nach der Trennung geschiehet, unterschieden?
Ob von der Erinnerungs-Krafft, so sich bey den von
den Cörpern abgeschiedenen Seelen befindet, auf
die Wissenschafft dessen, was nach dem Tode auf
Erden vorgehet, zu schliessen sey? Ob ferner ein
solches Gebet der Verstorbenen im Himmel nöthig
sey? Und was andere solche Umstände mehr
sind. |
Von den oben angeführten
Schriften, die bey dieser Streitigkeit zum Vorschein
gekommen sind, wird man zulängliche Auszüge in
den
Unschuldigen Nachrichten 1713 …
desgleichen 1714 … antreffen. |
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Der bekannte Salmurische
Professor,
Ludovicus Capellus, hat in seinem
Tractate;
Nekrōn Bios sive de statu hominum post mortem
usque ad judicii diem, erweisen wollen: daß weder
die Seelig-Verstorbenen nach ihrem
Tode in den
rechten
Ort und
Stand der ewigen
Freude noch die
gottlosen Seelen in den rechten Ort und Stand ihrer
Verdammniß kämen, sondern daß jene in freudiger
Hoffnung des ewigen Lebens, diese in ängstlicher
Furcht der Höllenstrafe sich in unbekannten Orten,
jene gleichsam in der Vorstadt des Himmels, diese
in der Vorstadt der Hölle, biß auf den jüngsten Tag
aufhielten. |
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Er handelt also erstlich von den Verstorbenen
Frommen hernach von den Gottlosen, jedoch also
daß er immer wieder etwas von den Frommen mit
einmischet, und die Gründe der Rechtgläubigen zu
beantworten sich bemühet. |
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Unter andern er hegt er auch die besondere
Meynung, daß Röm VIII, 23 das Seuftzen der
Creaturen, diesen Zustand der
Formen nach dem
Tode
bedeute, und daß die murrenden
Arbeiter im
Weinberge, |
Matth. XX. |
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die Seelig-Verstorbenen wären, die auf die
andern warten müsten, da sie doch alle biß auf die
letzte
Stunde gearbeitet hätten, und von keinem
gesagt werde, daß er zuletzt geruhet habe, da die
andern noch arbeiteten. |
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Unter den Theologen ist auch mehr als einmahl
die Frage vorgekommen, ob die Verstorbenen
wieder erscheinen konnen. Viele haben dieses
geläugnet und Simon Heinrich Richter hat in
seinem Buche: Mächtiges doch unbeschräncktes
Reich des Teufels, 1715 diese Meynung gründlich
wiederlegt, welches auch der Verfasser: Des neu
eröfneten Schauplatzes und Aberglaubens der
Menschen, gethan; andere haben sie fest zu
behaupten gesucht, sonderlich die sogenannten
Engels-Brüder. |
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Der ungenannte Verfasser, welcher
Meditationes, Theses, Dubia Philosophico-
Theologica 1719 heraus gegeben, hat … sehr
wunderliche und abgeschmackte Einfälle von den
Verstorbenen, wie sie in die Planeten ver- |
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{Sp. 2141|S. 1084} |
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setzt werden, und hernach weiter wandern
würden. |
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Johann Otto Glüsing, der 1720. zu
Hamburg:
den ersten Tempel in Christo, heraus gegeben, und
Arnolds Fußtapffen nachzufolgen bemühet
gewesen, hat … geglaubt, daß die ersten gesalbten
Gläubigen ihren Verstorbenen mit Gebet und
Allmosen zu Hülffe gekommen, und sie in den Tod
Christi eingeführet hätten. |
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Samuel Urlsperger hat in einem Buche: Der
Krancken Gesundheit, und Sterbenden Leben 1723.
Die Lehre von der Verbindung, darinne die
Verstorbenen mit den Lebenden stünden, und
sonderlich die
Wissenschafft der Verstorbenen, wie
es mit und stehe, … etwas zu weit getrieben.
Überhaupt verursachte dieses Buch einiges
Aufsehen, und man wolte anstößige Meynungen
darinne gefunden haben, worunter die Fragen
gerechnet worden: Ob die Seelig-Verstorbene in der
Ewigkeit von dem, was auf Erden vorgehet,
benachrichtiget würden? Und ob die Seelig-Verstorbenen den Menschen näher wären, als man
glaubte? |
Man kan hiervon Georg. Lebr.
Peträus Schrifftmäßigen Beweiß, daß in Herrn
Samuel Urlspergers Krancken-Buche sich
anstößige Redens-Arten und Lehren finden,
nachschlagen. |
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Wider diese Schrifft gab 1725 .
H.G.A.J.welches Grammlich bedeuten soll, einen
Unterricht von dem Zustande der Seelig-
Verstorbenen heraus, in welchem er Urlspergers
Krancken-Buch vertheidigen wolte. Er stritte also
weitläuftig vor die Meynungen: Daß die Seelig-Verstorbenen die menschlichen Händel, so jetzo
geschähen, erführen, daß wir uns näher wären, als
wir dächten, u.s.f. |
|
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Es hat ferner Georg August Pachom, unter
welchem
Nahmen sich der
berühmte Altorfische
Professor der
Theologie,
D. Gust George Zellner,
verborgen hat, in seiner Synopsi Logomachiarum
Pietisticarum,
Franckf. 1726. … zu vertheidigen
gesucht: Daß man gewisser massen alle
Verstorbene seelig nennen könte, und Wilhelm
Burius bemerckt in Notitia Romanorum Pontificum
et Onomastico, Patav. 1724. … aus dem Ludolph
de Saxonia, daß niemand ein Jesuit
genennet
werden solte als die Seelig-Verstorbenen. |
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Es hat auch
M. Joh. Gabriel Güttner in den
Hindernissen des wahren Christenthums Dn. Oculi
gezeigt, wie schädlich es sey, alle Verstorbenen
seelig zu preisen, und wie dadurch die Leute, |
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1) |
in Sicherheit, |
2) |
in geistliche Trägheit und
Faulheit, |
3) |
in
Atheistischen
Unglauben, |
4) |
in eine schmählige
Verachtung des Predigt-Amtes |
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|
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verfielen. |
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Es ist von dieser Materie vieles geschrieben
worden, und diejenigen, die etliche Jahre hindurch
gestritten, sind zu weit gegangen. Wir müssen hier
etwas stehen bleiben, und die Sache selbst kürtzlich
ansehen. |
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Unser Bekänntniß ist dieses: Wenn ein
Mensch nicht in seinen
Sünden plötzlich dahin
gefahren, und ohne alle Busse und
Zeichen einiger
Reue verstorben ist, sondern sich vielmehr an
seinem Ende zu
GOtt gewendet, und dem
äusserlichen Ansehen nach wahre Busse gethan
hat, so kan ihn der Prediger dennoch seelig nennen,
ob er schon vorher in schweren Sünden gelebt hat.
Die Kirche ist eine
Mutter, welche von ihren
Kindern
alles
Gute hoffet. Die
Liebe hoffet alles, |
1. Corinth. XIII, 7. |
|
Wenn die |
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{Sp. 2142} |
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Verstorbenen seelig genennet werden, ist es
locutio ecclesiastica, nicht aber acroamatica. Es
hängt von dem
Urtheile der
Hoffnung ab. Sonst
müste man sich auch ein
Gewissen machen, auf
der
Cantzel zu
sagen: Allerseits Geliebte und
Auserwehlte in dem Herrn! |
Man sehe des seel. D. Fechts
Dissertation: de beatitudine in Domino defunctorum,
und D.V.E. Löschers
Vorrede zu Haasens
Unterricht von der Seeligkeit der
Sterbenden. |
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Doch kan die Behutsamkeit nicht
schädlich
seyn, wenn man bey sich ereignenden
Umständen
darzu setzet: Wie wir in der Liebe hoffen. |
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Sehr weit gieng ein Prediger Hieronymus
Müller, welcher dem treflichen
Rechtsgelehrten,
Christian Boye, eine Leichen-Predigt hielt, und auf
der Cantzel mit einem
Eyde bekräfftigte: er habe ihn
sehen gen Himmel fahren. |
von Seelen Select. Literar.
… |
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Dieses mag hievon genug seyn, und wir wollen
noch einige besondere Meynungen zu den obigen
fügen, die man von den Verstorbenen gehabt, und
öffentlich vorgetragen hat. |
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Hieher gehöret unter andern ein Juris Practicus
zu Dantzig, Salomo Bach, welcher in einer
verkehrten
Schrifft, die den
Titel führte: Zur
vernünftigen Prüfung übergebene Ursachen welche
sich im Rechte der Natur, der gesunden Vernunfft,
und in GOttes Wort gründen, warum man nicht zur
Beichte gehen, auch nicht Beichte hören könne,
noch müsse etc. … die wunderliche Meynung
vortrug: Die Abkündigungen der Verstorbenen in der
Lutherischen Kirche wären nichts anders als der
Papisten Seel-Messe. Allein er hat gar bald seine
Abfertigung erhalten, welches in des Evangelisch-
Lutherischen Ministerii in Dantzig abgefasseten
und angefertigten Widerlegung einer
ungedruckten Fanatischen Schrifft geschehen
ist. |
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Der
gelehrte
Herr Prof. Cantz hat in Usu
Philosophiae Leibnitianae et Wolfianae in Theologia
… den Umgang der verstorbenen Frommen mit den
Lebendigen, als ein Problema zugegeben, man ist
aber doch nicht mit ihm zufrieden gewesen. |
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Der
Verfasser der Unterredungen vom
Reiche der Geister macht sich sonderlich mit den
Verstorbenen viel zu schaffen, und thut, so viel
wissend, als ob er geheime Nachrichten aus diesem
Reiche erhalten hätte. Er meynt … daß der
Verstorbenen Astral-Seelen lange Zeit auf der
Erden herum schweiffen, und daß ein Reinigungs
Ort der Seele nach dem Tode sey. |
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Dieses nennet er seine Grundsätze, und in der
dritten Unterredung bringet er allerhand Todten-Erscheinungen, und
Geister-Historien vor, die sich
sonderlich hier in
Leipzig und in dieser
Gegend,
desgleichen in den
Kayserlichen Erb-Landen
zugetragen haben
sollen. Ja er verspricht solche
Lehren, daß nehmlich die Verstorbenen an einem
Mittel-Orte müsten gereiniget werden, gegen die
Widersacher ferner zu vertheidigen, und bittet, daß
man ihm allerley Geister-Historien
mittheilen
möchte, damit er dieses
Werck auf diesen
Grundsatz weiter fortführen können. Im II Th. …
behauptet er: Daß die Todten-Dienste recht wären,
und bringt überhaupt sehr abgeschmackte
Meynungen von den Verstorbenen vor. |
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Also hat auch D. Gottlieb Slevogt in der
gründlichen Untersu- |
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{Sp. 2143|S. 1085} |
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chung von den Rechten der Altäre, Taufsteine,
Beicht-Stühle, Predigt-Stühle Kirchstände etc.
Jena
1732 in der vierten Abtheilung, … bey der
Dancksagung für einen Verstorbenen gewöhnliche
Formel: GOtt verleihe dem Cörper in der Erden
eine sanffte Ruhe, für eine Reliquie des
Aberglaubens einiger Canonisten ohne Grund
gehalten. |
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Man kan wider dieses Vorgeben gewisser
massen eine Schrifft lesen: Vertheidigung der
Kirchen-Gebete vor die Verstorbene,
Dreßden
1735, welche ein Rechtsgelehrter aus der Ober-Laußnitz aufgesetzt haben soll. In derselben
widerspricht er denen, welche die Leichen-Predigten, und alle öffentliche Cantzel-Wünsche vor
die Verstorbenen verwerffen, mit guten und
tüchtigen Gründen. Das Wort Kirchen Gebet aber
gehet hier zu weit: man kan auch solche Wünsche
eigentlich nicht Vorbitten nennen, und daher
dasjenige, was der Verfasser … schreibt, mit
solchem Bescheide zu verstehen seyn wird. |
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Hier wollen wir stehen bleiben und die
Nachrichten von den
verschiedenen Meynungen,
welche man von den Verstorbenen, besonders im
gegenwärtigen
Jahrhundert zu behaupten gesucht
hat, beschliessen.¶ |
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Wir wollen uns vielmehr zur Abhandlung der
Verstorbenen selbst wenden, und die wahre Lehre
unserer Kirche, was die
vornehmsten Umstände
derselben betrifft,
vortragen. |
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Hier wird
vornehmlich zuerst die merckwürdige
Begebenheit von den Todten, die zur Zeit der
Auferstehung Christi auferwecket worden, zu
erklären seyn. Der Heilige Geschichtschreiber
Matthäus giebt uns im XXVII Cap. 52 u.f. Nachricht
hiervon: |
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Und die Gräber thäten sich auf, und stunden
auf viele Leiber der Heiligen, und giengen aus
den Gräbern nach seiner Auferstehung, und
kamen in die Heilige Stadt und erschienen
vielen. |
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Der Evangelist Matthäus erzehlet diese
Historie allein, und sagt zuerst: Daß sich die
Gräber aufgethan hatten, welches geschehen ist
da das Erdbeben gewesen, und die Felsen bey dem
Sterben JEsu zerrissen sind. Die Eröffnung der
Gräber rührte nicht blos von dem Erdbeben, indem
sich nicht alle Gräber, sondern nur diejenigen
eröfnet haben, aus welchen hernach die Heiligen
gegangen. Dieses geschahe aus besonderer
Vorsorge GOttes. |
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Einige Ausleger rechnen das Aufthun der
Gräber zur Auferstehung Christi; weil man sonst
nicht sähe, warum die Gräber eröfnet worden, da
keine Auferstehung der Todten vorgegangen.
Maldonatus Commentar. ad h.l. schreibt: Malo
credere, neque monumenta ante Christi
resurrectionem aperta fuisse, neque resurrexisse
mortuos etc. |
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|
Es wird aber die
Frage
hier aufgeworffen, wenn die Todten auferstanden aus den Gräbern gegangen, und in
die heilige Stadt gekommen? Etliche sagen, es sey alles oder doch das meiste, da
Christus verschieden geschehen. |
Diese Meynung hat Chrysostomus Homil. … und
Hilarius in Matth. Can. XXXIII. scheinet gleiches
Sinnes zu seyn; ingleichen Theophylactus ad
Matth. XXVII. |
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Glycas gedenckt in Annal. … einer Lesart
autōn vor autou, welche
Cod. Colb. 4. hat. Die
Arabischen und Ethiopischen Übersetzungen |
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{Sp. 2144} |
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kommen hiermit überein, so nach Millii
Anführung in N.T. an statt meta tēn egersin autou
lesen oder übersetzen autōn, daß also die Todten
nicht nach Christi Auferstehung, sondern nach
Christi Auferweckung aus den Gräbern hervor
gegangen. Allein die
Codices sind wider diese
Lesart, und diese Bestimmung der
Zeit scheinet
überflüßig und
unnöthig zu seyn. |
|
|
Die Meynung, daß das meiste im 53. V. zu dem
Todte Christi zu ziehen, scheinet auch nicht sattsam
gegründet zu seyn, wenn man gleich annähme, was
Seb. Schmid
Dispp. disp. XX. p. 1151. anmercket,
und Joh. Rein. Ries. Harm. … gut heisset. Sie meynen,
das Wort egersis werde am
bequemsten sensu transitivo
verstanden, daß es
Christi
Handlung, da er die Todten auferwecket,
anzeige. Es ist schwer zu
glauben, daß der
Evangelist, dem sterbenden Heylande, nur die
Auferstehung, und nicht die übrigen Wunder
zugleich zuschreibe. Wenn Matthäus dieses hätte
sagen wollen so hätte er ohne
Zweiffel
meta tē egersin autōn geschrieben.¶ |
|
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Die Meynung derjenigen, welche sagen, die
Todten wären zur Zeit des sterbenden Christi erst
heraus gegangen und in die heilige Stadt
gekommen, scheinet keinen Beyfall zu verdienen.
Unter den
Reformirten hat Quil. Momma Oecon.
temp. … diese Meynung angenommen. Solten aber
diese Heiligen so lange lebendig in dem
schmutzigen Gräbern seyn behalten worden?
Das Wort egerthē zeigt ein anders
an. |
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Christus könnte auch nicht wohl [3 Wörter
Griechisch] |
1 Cor. XV, 20. 23 |
|
und prōtotokos ek tōn nekrōn genennet
werden. |
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Uns gefället auch nicht die Meynung, daß die
Cörper zur Zeit des Abschiedes Christi erwecket
worden, aus den Gräbern lebendig
hervorgegangen, und nach der Auferstehung Christi
sich in der heiligen Stadt sehen lassen. Diese
Erklärung gründet sich auf die Syrische
Dollmetschung, und sind nach seiner
Auferstehung in die heilige Stadt gegangen. |
|
|
Diese Meynung hat Lud. de Dieu not. ad h.l. so
gefallen, daß er dem Dollmetscher öffentlich will
Danck gesagt wissen. Daniel Heinsius Exercitat.
sacrar. ad h.l. nimmt sie auch an, und Anton
Bynäus de morte Christi … billiget dieselbe. Daher
hat man das Comma nach dem Worte [1 Wort
Griechisch] gesetzet, und nach autou
weggestrichen. |
|
|
Dieser Meynung nach wären die Heiligen, die
Zeit über, da Christus im Grabe gewesen, ausser
der Stadt gleichsam herumgeschweift, und nach der
Auferstehung Christi erst in die Stadt gekommen.
Sie sind aber darum auferwecket worden, daß sie
erscheinen solten. Nichts als die Eröffnung der
Gräber hat von den übrigen Umständen können
abgesondert werden; denn diese wird mit dem
Erdbeben, und mit dem Zerspringen der Felsen
zunächst
verknüpfft. |
|
|
Christus hat durch seinen
Tod dem Tode die
Macht genommen. |
Ebr. II, 12. |
|
Es konte also der Sieg zur Zeit des Sterbens
Christi durch ein Wunderwerck angezeigt werden;
die
völlige Bekräfftigung aber des Sieges über den
Tod erfolgete nach der Auferstehung Christi. Die
Auferweckung unserer Leiber gehöret sonst zu dem
Stande der Erhöhung Christi, |
Röm. XIV, 9. |
|
die Auferstehung Christi, und die Erweckung
unserer Leiber |
|
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{Sp. 2145|S. 1086} |
|
|
werden mit einander verknüpfft, |
1. Corinth. XV, 13.
u.ff. |
|
Die Eröffnung der Gräber bezeuget schon, daß
die
Bande des Todes durch den Tod Christi
aufgelöset wären. Diese Erklärung ist nicht neu.
Tertullian de anima … zielet hierauf, wenn er die
Patriarchen und Propheten appendices dominicae
resurrectionis nennet. Hieronymus ad Matth.
XXVII. schreibt: [5 Zeilen lateinischer Text]. Hiermit
stimmen Epiphanius Haeres. … und Prudentz
Cathem. hymno 9. überein. |
|
|
Dieser Meynung folgen |
|
|
- unter den Papisten Cornelius a Lapide
- unter
den Reformirten Lampe,
- unter den Arminianern
Grotius und
Clericus,
- unter der Unsrigen
- Gerhard in Harm. ad h.l.
- Sagittarius in Harm. Pass. Chr.
- und Lange im Evangelischen Licht und Recht.
|
|
|
Es wird ferner gefragt: wer die Heiligen sind,
deren Leiber auferwecket worden? Matthäus sagt:
[Ein Satz Griechisch]. Durch [ein Wort Griechisch]
werden die Todten, die in den Gräbern schlafen,
verstanden, |
1. Corinth. VII, 39. XV,
6. |
|
Der Evangelist nennet die Leiber der Heiligen,
also ist hier an die Gottlosen nicht zu gedencken.
Sind es aber wohl Heilige des Alten Testaments,
oder Heilige, die nicht lange vor Christoph
verstorben? Tertullian verstehet l.c.
ohne Zweiffel Abraham, Isaac, Jacob und andere.
Daß Hiob auch unter denselben gewesen sey,
könte aus Hiob XLII, 17. bey den LXX
Dollmetschern bewiesen werden. |
- Spanhem Historia Jobi
…
-
Carpzovs
Introduct. ad Lib. Bibl.
…
|
|
Man hat keinen Grund zu
leugnen, warum nicht
einige Heilige der
alten Zeiten wären erweckt
worden. Sie konnten göttliche Zeichen haben, ob
sie schon dem Gesicht nach nicht bekannt waren,
und also können es Zacharias, Johannes der
Täuffer, Simeon, Hanna und andere gewesen
seyn, |
wie Clericus, Lampe, und
Joh. Reinh. Rus Harm. … davor halten. |
|
Die Heiligen kamen [4 Wörter Griechisch], also
ist nicht das himmlische Jerusalem zu verstehen,
welches Augustin ad Evod. … schon
erinnert hat;
sondern es wird das irrdische Jerusalem
verstanden, |
Nehem. XI, 8; |
|
nicht als wenn die
Einwohner
wahrhafftig heilig
gewesen, sondern weil der Tempel des
wahren
GOttes, und der äusserliche Gottesdienst darinne
war, |
- Matth. IV, 5.
- Luc. IV,
9.
|
|
Sie erschienen vielen, nicht zwar den
Ungläubigen
Jüden, |
wohin zu rechnen Luc. XVI,
29, |
|
sondern den Gläubigen, welchen auch Christus
nach seiner Auferstehung erschienen, |
Apost. Gesch, X, 41. |
|
Daß die Heiligen unter einer sichtbaren
menschlichen
Gestalt erschienen; solches erhellet
aus dem Worte [ein Wort Griechisch], welches auch
von Christo Marc. XVI, 9. und Apost. Gesch. X, 40.
gesaget wird. Theophilactus Commentar in Matth.
schreibt recht: |
|
|
„Welche auferstanden waren, erschienen vielen,
damit es nicht schiene, als wenn es nur
imaginarisch wäre, was geschehen war.„ |
|
|
Die |
|
|
{Sp. 2146} |
|
|
Worte [griechischer Text] deuten an, daß die
Leiber, welche im
Tode verfallen, wieder
hergestellet, und mit ihren
Seelen vereiniget wären,
daß sie als lebendige Menschen aus den Gräbern
hervor gehen können. Also sind es nicht blosse
phantasmata gewesen; sonst könnte es auch nicht
[4 Wörter Griechisch] heissen, Es scheinet, daß
diese Leiber zwar nicht von einer so groben Art,
dergleichen wir in diesem
Leben tragen, gewesen;
weil sie sonst von jederman hätten können gesehen
werden. Dahero schliesset Calov in Bibl. illustrat. ad
h.l. recht, daß ihre Leiber
geistisch und auf
gewisse
Weise dem Leibe JEsu Christi, welchen er nach
seiner Auferstehung gehabt, ähnlich gewesen. |
|
|
Ferner folgt, daß die Augen derer, die
dieselben gesehen haben, durch Göttliche Krafft
erhöhet worden. |
Gerhards Harm. … |
|
Daraus, daß sie erschienen, kan nicht
geschlossen werden, daß sie noch nicht im Stande
der seligen Anschauung GOttes gewesen; noch daß
sie zur selbigen Zeit dieselbe nicht genossen
haben. Es ist gewiß, daß die Engel dia pantos das
Angesicht des himmlischen Vaters sehen, |
Matth. XVIII, 10; |
|
nichts desto weniger sind sie erschienen,
welches von Gabriel und den Engeln, die Christi
Auferstehung offenbar gemacht, bekannt ist. |
|
|
Wir übergehen hier die Meynung derjenigen,
welche sagen, die Seelen der
Väter des Alten
Testaments, die hier erschienen, wären aus dem
Limbo bey der Auferstehung Christi befreyet,
hernach mit den Leibern vereiniget worden, und
erschienen. Was haben aber diese Heiligen nach
ihrer Erscheinung vor einen
Zustand gehabt? |
|
|
Einige sagen, die Seelen derselben wären
hernach wieder von ihren Leibern getrennet worden,
und wieder in den Stand der Toden gekommen.
Diese Meynung vertheidigen |
|
|
- Augustinus Epist. …
- Chrysostomus Homil. …
- Theophylact. in Matth. XXVII.
- Bernhard Serm. I. de
resurrect.
- Thomas P. I. …
- Aug. Calmet dissert. in
Script. S. libros …
|
|
Andere behaupten, diese Heiligen wären also
lebendig gemacht worden, daß sie nicht mehr
hätten sterben dürffen. Diese Meynung ist
wahrscheinlicher.
Sie haben geistliche Leiber gehabt; daher ist ihre Beschaffenheit anders, als
der
Tochter Jairi, des Nainitischen Jünglings, und
Lazari, welche ihren Lebens-Lauf zu vollenden
auferwecket worden, gewesen. |
|
|
Der Verfasser der Quaestionum ad
Orthodoxos, welcher insgemein vor den Justinus
Martyr gehalten wird, schreibt ...: [3 Zeilen
griechischer Text]. Hilarius in Ps. II. sagt: Hic ergo
(Christus) rex constitutus Hierusalem, quae in coelis
etc. cujus, ut existimo, hodieque incolae sunt
passione domini resurgentes. Hiermit stimmet auch
Hieronymus epist. 3. ad Heliod. überein. |
|
|
Zu was Ende aber sind diese Heiligen
ausserordentlich auferwecket worden? Zur
Bestärckung, daß der gecreutzigte und auferweckte
JEsus von |
|
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{Sp. 2147|S. 1087} |
|
|
Nazareth der wahre Meßias sey, durch welchen
die Toden erwecket werden sollen. |
|
|
Es war unter den Jüden die Tradition, |
wie Menasseh Ben Israel von
der Auferstehung … und Abenesta ad Dan. XII
versichern, |
|
daß in den
Tagen des Meßiä einige
Gerechten
auferstehen würden. |
|
|
Christus hat zu der Zeit, da er aufstand, Tode erwecket, zu zeigen, daß er
alle
Gewalt
des Todes und des Satans |
Ebr. II, 4. |
|
durch seinen Tod und Auferstehung
zerstöret. |
|
|
Er
wolte, daß einige seiner Auferstehung
theilhafftig würden, zur gewissen Versicherung, daß
alle die durch Christus geheiligt worden, einmahl
eine glorreiche Auferstehung haben solten. |
Es haben übrigens viele,
gantze
Tractate und
Disputationen von dieser
Materie
geschrieben. |
|
M. Job. Jac. Stübel,
Rector zu
Meissen,
stellete 1713. am Oster-Feste eine Dissertation ans
Licht: de Sanctis illis vi mortis et resurrectionis
Christi e sepulchris excitatis et a multis conspectis,
darinne er anfangs die
Gewißheit solcher
Geschichte erwiesen, und hiernächst die unter den
Gelehrten aufgeworffene
Frage: ob solche Heiligen
gleich bey dem Tode Christi, oder erst bey
desselben Auferstehung lebendig geworden und
herfür gegangen,
untersuchte, und der letzten
Meynung beypflichtete. |
|
|
Hierauf zeigte er weiter, daß nach der
Theologen Meynung, Adam, Abel, Seth, Noah,
Abraham, Isaac, Jacob, Eva, Sara, Rebecca, Hiob,
Simeon, Johannes der Täuffer, und nach Luthers
Meynung Joseph unter solchen Heiligen gewesen,
welche auferstanden, nach Jerusalem gekommen,
und sich daselbst nicht nur sehen, sondern auch
hören lassen. Darauf wären sie nicht, wie einige
meyneten, von neuen gestorben, oder in ein von
dem pou der Seeligen
unterschiedenes Paradies,
sondern vielmehr in den Himmel der Seeligen und
Auserwählten mit JESU aufgenommen
worden. |
Es stehet auch eine
Abhandlung hiervon in der Bibliotheca Historico-
Philolog. Theologica … Bremen 1720, allwo J.G.
Michaelis Exercitatio von den Toden mit Christo
auferstanden, befindlich ist.¶ |
|
In der
Heiligen Schrifft wird Christus Offenbahr.
… und Coloss. I, 18. Der Erstgebohrne von den
Toden genennet, welcher Ehren-Titel von der
ewigen
Geburt aus dem
Wesen des himmlischen
Vaters und von der Gottheit JEsu gezeuget. Die
Socinianer mißbrauchen diesen Ehren-Nahmen
JESU dergestalt, zur Verkleinerung seiner
Ehre,
daß sie daraus erzwingen wollen, als ob er
keineswegen als GOtt, sondern als eine blosse,
jedoch herrliche, erste und vornehmste Creatur
anzusehen wäre. |
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|
Wir hätten hier
Gelegenheit viele
Betrachtungen über die angezogenen
Schrifftstellen, und diesen besondern Ausdruck zu
machen, wenn nicht schon unter dem Artickel:
Erstgebohrner von den Toden, im VIII Bande, p.
1774. u.ff. etwas davon gesagt worden wäre. |
Man findet auch im XIX Stücke
des Heßischen Heb-Opffers, … eine gute
Abhandlung hiervon.¶ |
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